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Geschrieben von tinai am 08.12.2005, 18:09 Uhr

Oh nein, vergessen

laut Kabinettsbeschluss vom 29.11.2005 werden die Steuerfreibeträge für
Abfindungen bei Arbeitnehmern ab dem 1.1.2006 ersatzlos gestrichen.

Somit müssen zukünftig alle nach dem 31.12.2005 vereinbarten
Abfindungszahlungen voll versteuert werden (§ 3 Nr. 9 EStG). Eine
Neuregelung, die bis zu 11.000 Euro Differenz in der Steuererklärung
ausmachen kann.

Sofern bereits Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
besteht, sollten Verträge über Abfindungen auf jeden Fall noch in
diesem Jahr abgeschlossen werden, um die bisherigen Freibeträge nutzen
zu können. Die Auszahlung kann trotzdem in 2006 erfolgen.

 
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