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von FrauKrause  am 16.07.2011, 18:47 Uhr

Öhm, ich kann mir vorstellen, dass bei so einigen

Vergewaltigern Fluchtgefahr besteht (wenn nicht bei einem SEHR hohen Prozentsatz), denn die drohende Strafe ist erheblich. Von daher ist davon auszugehen, dass der angezeigte mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Vergewaltiger in U-Haft geht. Wenn er eine Familie hat und kleine Kinder, ist die Fluchtgefahr wahrscheinlich nicht so hoch und/oder beispielsweise einen festen, guten Job.

Allerdings kann ich mir nur wenige Vergewaltiger vorstellen, die eine nette Familie oder einen festen Job haben und dieses Leben gefährden wollen durch eine solche Straftat. Sehen wir mal den Kachelmann: Super Job, DSK: Spitzenjob, Familie... Und: Auch ab in U-Haft, weil Fluchtgefahr. Warum sollte das beim 0815-Vergewaltiger anders sein??? Ganz im GEGENTEIL....

Vorurteile?

Trotzdem: WENN er in U-Haft geht, dann ist das schon besser als ganz laufenlassen und nicht anzeigen. Das anstehende Ermittlungsverfahren ist natürlich auch nicht ohne. Selbst ohne U-Haft und ohne dass er schuldig gesprochen wird, ist DAS IMMER besser als gar nicht anzuzeigen. Meine Meinung.

 
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