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Geschrieben von marit am 26.09.2003, 13:54 Uhr

Nur kurz zu Christentum und Islam! :-)

Hallo Ralph,
ich schätze dich wirklich sehr als Diskussionspartner, finde aber, daß du hier ein wenig viel in einen Topf wirfst. Es sind beschnittene Frauen selbst, die sich erstmals gegen diese Praxis in ihren Ländern aufgelehnt haben (also Musliminnen). Frauen, die sich keineswegs deshalb gegen ihren Glauben wenden, sondern nur gegen diese Praxis (was sie auch immer wieder betonen). Natürlich geht es immer um Toleranzschwellen. Ich sehe kein Problem, wenn eine Frau freiwillig ein Kopftuch tragen möchte, aber sehr wohl, wenn sie dazu gezwungen wird. Wenn man nämlich einerseits darum kämpft, daß Frauen dies nicht mehr tun MÜSSEN, es aber zugleich den anderen verbietet, dann ist das ein ebenso rigides Vorgehen. Es ist doch gerade die mangelnde Toleranz, die wir an einigen Strömungen dieser Religion kritisieren. Tragen wir durch eigene Intoleranz nun zur Erklärung unserer Position bei? Wie gesagt, es geht nicht darum, daß diese Lehrerin islamische Rituale von ihren Schülern erwartet, sondern es geht nur um die Symbole, die sie an ihrem eigenen Körper trägt. Was wäre denn, wenn sie eine religiöse Tätowierung tragen würde. Müßte sie sie dann wegschneiden lassen?

In Deutschland dürfen Uni- und Schulrektoren politischen Parteien angehören, obwohl dadurch von vorneherein klar ist, in wessen Interesse sie Entscheidungen treffen werden. Neutralitätsverpflichtung?
Daß Religion Privatsache ist, heißt ja nicht, daß sie nicht öffentlich sichtbar sein darf. In meiner Schulzeit kamen Lehrer mit "Atomkraft -nein danke" Buttons am Revers zur Schule. Das ist auch ein Zurschautragen öffentlicher Überzeugungen und geht in Ordnung. Nicht in Ordnung wäre gewesen, wenn diese Lehrer einen Schüler fertiggemacht hätten, dessen Vater Chemieriese ist.
Auch ein Bismarckbart kann man als Zurschautragen politischer Haltung sehen. Muß ein Lehrer ihn abrasieren? Ein Lehrer, der mit Holzkoffer zur Schule kommt und erklärt, daß er sich vegan ernährt und für ihn kein Tier sterben soll. Bekommt er ein Disziplinarverfahren? Nein. außer er schlägt einem Schüler das Wurstbrot aus der Hand...

 
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