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Geschrieben von Ralph am 01.11.2005, 11:28 Uhr

Nein, soweit Krankenversicherungsschutz bei Antragstellung bestand, nicht...

Hallo,

oft war eine freiwillige Weiterversicherung möglich, oder die Leute waren familienversichert, z.B. über den getrenntlebenden Ehemann.
Aber sehr, sehr oft ging es eben nicht, und dann wurde mit Krankenhilfe gem. § 37 BSHG eingetreten, d.h. es gab den ungeliebten, weil entlarvenden Krankenschein.

LG
Ralph/Snoopy

 
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