Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Babsorella am 28.10.2014, 13:59 Uhr

Nein, so ist das nicht.

Vor ca. 10/15 Jahren wurde die Zulassung nur in einem Gerichtsbezirk abgeschafft (Ausnahme ist der BGH-Anwalt). Seitdem kann jeder Rechtsanwalt in Deutschland unabhängig von der Kammer, in der er zugelassen ist, vor jedem Gericht auftreten. Zumindest gilt das in Zivilverfahren/Arbeitsrechtsverfahren. Soweit ich weiß, ist es im Strafrecht genauso. Über Verwaltungs- und Sozialrecht weiß ich nichts, ist aber wahrscheinlich ähnlich.
Im Grundsatz kannst Du Deinen alten Anwalt also behalten und er kann Dich natürlich auch vor Gericht vertreten.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.