Geschrieben von Babsorella am 28.10.2014, 13:59 Uhr |
Nein, so ist das nicht.
Vor ca. 10/15 Jahren wurde die Zulassung nur in einem Gerichtsbezirk abgeschafft (Ausnahme ist der BGH-Anwalt). Seitdem kann jeder Rechtsanwalt in Deutschland unabhängig von der Kammer, in der er zugelassen ist, vor jedem Gericht auftreten. Zumindest gilt das in Zivilverfahren/Arbeitsrechtsverfahren. Soweit ich weiß, ist es im Strafrecht genauso. Über Verwaltungs- und Sozialrecht weiß ich nichts, ist aber wahrscheinlich ähnlich.
Im Grundsatz kannst Du Deinen alten Anwalt also behalten und er kann Dich natürlich auch vor Gericht vertreten.
- Rechtsanwalt aus anderem Bundesland - Mamavonluca2 28.10.14, 13:12
- Kommt daruf an, wofür du ihn brauchst - Trini 28.10.14, 13:22
- Re: Kommt daruf an, wofür du ihn brauchst - Mamavonluca2 28.10.14, 13:50
- Nein, so ist das nicht. - Babsorella 28.10.14, 13:59
- War erst 2007 - und damit nach unserer ... - Trini 28.10.14, 15:00
- Re: Rechtsanwalt aus anderem Bundesland - HeikeB1969 28.10.14, 13:55
- Re: Rechtsanwalt aus anderem Bundesland - shinead 28.10.14, 15:16
- Kommt daruf an, wofür du ihn brauchst - Trini 28.10.14, 13:22