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Geschrieben von mamaselio am 27.07.2005, 15:37 Uhr

nein ist mir nicht entgangen

Ich habe die Aeusserung damals nicht gelesen, aber mir reicht es eigentlich, wenn sich jemand fuer etwas oeffentlich entschuldigt. Danach sollte man solche Dinge nicht wieder auskramen, das ist ungehoerig.

Gruss
Christiane

 
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