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Geschrieben von Frank NRW am 31.08.2005, 12:24 Uhr

Nachtrag: Hab da grade angerufen!

"Das Recht auf Nachbesserung hat der Händler, aber er muss es selbst machen und kann sich nicht auf den Hersteller berufen."

Kann ein Händler - zumeist - gar nicht = würde die Gewährleistung im Drittverhältnis nämlich stören!

"er kann Dich nicht einfach warten lassen, nur weil der Hersteller zu lange braucht."

Wartezeit ist relativ und muss im Hinblick auf die Bedeuting der Ware gewertet werden!

 
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