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Geschrieben von Ralph am 29.11.2004, 14:12 Uhr

Nachsatz...

... wenn allerdings das Sozialamt DEINE Leistung vom Arbeitsamt im Dezember anrechnet, so ist das nicht zulässig.

Andetrs als das neue SGB II ab 01.01.2005 rechnet das BSHG das Einkommen an, wann es zufließt. Man kann nicht von Euch verlangen, auf Pump zu leben, sondern muß Euch Sozialhilfe zahlen.

Im zweifel also alle fehlenden Unterlagen einpacken, auf zum Amt und ggf. gleich weiter zum Abteilungsleiter, wenn erforderlich zum Amtsleiter.
Sollte nichts fruchtenb, droht mit Erwirkung einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht, spätestens dann kommen die Kameraden auf Trab.

LG
Ralph/Snoopy

 
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