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Geschrieben von Dany1978 am 05.11.2005, 19:50 Uhr

Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet?

Huhu Mädels,

hat sich jemand von Euch nach der Elternzeit arbeitslos gemeldet, z.B. weil ihr einen befristeten Arbeitsvertrag hattet, bis zu dessen Ende ihr Elternzeit beantragt hattet und darüber hinaus z.B. noch bis zum 2. Geburtstag zu Hause wart?

Meine Mädels (die einzigen Kinder) sind am 22.09.2003 (6 Wochen zu früh) geboren. Ich habe bis Juni 2003 gearbeitet, war dann 6 Wochen krank geschrieben und hatte anschließend bis zum Beginn des MuSchu ein Beschäftungsverbot bekommen. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief bis 31.12.2004. Nach MuSchu und Resturlaub habe ich dann bis zum Ende des Vertrages Elternzeit beantragt.

Am 22.09.2005 sind meine Mädels 2 Jahre geworden. Im Juni 2005 war ich beim Arbeitsamt und habe mich ab dem 2. Geburtstag meiner Mädels (Erziehungsgeld habe ich 2 Jahre bezogen) arbeitslos gemeldet, da ich gerne wieder arbeiten möchte und natürlich nicht auf das Arbeitslosengeld verzichten möchte. Wir sind nämlich darauf angewiesen, da das Erziehungsgeld nun wegfällt.

Ich habe mich für 25 Wochenstunden arbeitslos gemeldet (möchte mit zwei kleinen Kids nicht mehr arbeiten) und bekomme auf der Basis auch mein Arbeitslosengeld berechnet.

Nun zu meinem Problem: Da ich in den zwei Lebensjahren meiner Kids, die für die Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden, kein versicherungspflichtiges Einkommen hatte, wird mein Arbeitslosengeld nach einem fiktiven Einkommen berechnet. Und das liegt natürlich weit unter meinem realen Einkommen vor der Geburt (habe als Sekretärin im öffentlichen Dienst gearbeitet). Und das wurmt mich. :-((

Deshalb hätte ich gern gewusst, wer von Euch gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Wieso werden Mütter bestraft, wenn sie sich zwei Jahre um ihre Kindern kümmern?? Ich verstehe das nicht!!

LG Daniela

PS.: Bitte nicht wundern, wenn ich den Text in mehreren Foren poste. Aber mich interessieren möglichst viele Erfahrungen.

 
5 Antworten:

Bei mir war es grade andersrum....

Antwort von Martin&marie am 05.11.2005, 20:41 Uhr

... ich wurde eher belohnt mit dieser fiktiven Einstufung, da ich vorher zwar voll gearbeitet hatte, aber nicht nach Tarif entlohnt wurde. Bei der fiktiven Einstufung ist man aber von Tariflohn ausgegangen und somit hatte ich kein schlechtes ALG1. Allerdings hatte ich mich auch für Vollzeit zur Verfügung gestellt, weiß nicht, ob es da nochmal Unterschiede gibt.
Mich wundert aber schon, wieso Du schlechter da stehst, denn das AA nimmt ja an sich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und auch die Branche als Anhaltspunkt für die fiktive Berechnung???

LG
Andrea

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Re: Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet?

Antwort von Nelemaus03 am 05.11.2005, 21:40 Uhr

Hallo!
Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, aber bei mir war es etwas anders!
Ich habe währen der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da mein alter Arbeitgeber keine Teilzeitstellen anbot, und Stellen abbauen mußte! Ein halbes Jahr später habe ich mich dann auch für 30 Stunden arbeitslos gemeldt!
Ich bin gelernte Zahnarzthelferin, aber aber die letzten Jahre als kfm Angstellte gearbeitet, das Arbeitslosengeld haben sie dann auch nicht nach meinem letzten Lohn berechnet!
Aber als ich das Schreiben hatte habe ich gleich angerufen, und es wurde noch mal geprüft und ich habe einen anderen Bescheid bekommen, das war irgendwie, man kann es ja mal versuchen!
Hast Du schon mal angerufen?
VBG Claudia

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das kann nicht hinnhauen!

Antwort von titu am 05.11.2005, 22:06 Uhr

bei der berechnung werden die letzten 7 jahre berücksichtigt, bzw. das einkommen des letzten jobs z.b

Summe xy MAL yx monate /Geteilt =12 Monate (anspruch)
So wars bei mir zumindest
fiktiv geht denn sowas????
Deshalb ist es ja wichtig das gelder wie überstunden und weihnachtsgeld usw mit auf die verdienstbestätigung des LETZTEN arbeitgebers gehören
Gruss Tina

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@titu - Ist wirklich so...

Antwort von martin&marie am 06.11.2005, 7:47 Uhr

...nach dem Erziehungsurlaub wird das ALG1 fiktiv hochgerechnet, was man für ein Einkommen erzielt HÄTTE, wenn man in den Jahren der EZ in seinem letzten Job in der gleichen Branche nach Tarif bezahlt worden wäre ... bei mir, wie gesagt, ein Glückstreffer, da ich nie nach Tarif bezahlt worden bin. Na ist eh Geschichte, hab Gott sei Dank wieder Arbeit .

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Re: Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet?

Antwort von susli am 06.11.2005, 23:09 Uhr

ich hab nach der elternzeit gekündigt wegen umzug. sie wollten mir auch erst eine sperre deswegen reindrücken, hab dann aber erfolgreich widerspruch eingelegt. ich mußte damals (sept 2004) eine gehaltsbescheinigung für die letzten 12 monate (glaub ich) vor der elternzeit einreichen und danach wurde dann das alg1 berechnet. kann natürlich sein, daß es sich mittlerweile geändert hat. aber das muß ja irgendwo stehen, schau doch mal auf den seiten der arbeitsagentur, da hab ich damals alles nachlesen können. ach ja, ich hatte insgesamt 5,5 jahre elternzeit.

viel erfolg
susanne

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