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Geschrieben von Paula79 am 09.05.2011, 13:09 Uhr

Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Hallo!

Ich habe mal eine Frage:

Ich habe einen Brief vom Ja bekommen, dass sie mich nächste Woche besuchen kommen und auch mein Kind sehen wollen.
Hintergrund ist, dass sie denken, ich wäre noch nicht bei der U 7 gewesen.

Ich möchte wirklich nur wissen, ob ich verpflichtet bin, sie ins Haus zu lassen, denen das U Heft zu zeigen und mein Kin vorzustellen.

Die Sprüche von wegen:
- ...wenn Du nichts zu verbergen hast...
...das ist doch gut, dass die das kontrollieren...
...es geht ja um das Wohl des Kindes usw. habe ich alle schon gehört und ich WEIß das auch alles.

Mir geht es nur um die Fakten.

Es wäre toll, wenn sich damit jemand auskennt.
Danke schonmal!

LG paula

 
42 Antworten:

Re: Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Antwort von Christine70 am 09.05.2011, 13:26 Uhr

wenn sie sich anmelden, dann ja.

welche gründe hast du, sie nicht reinzulassen?

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???

Antwort von Philia am 09.05.2011, 13:27 Uhr

Weil sie denken Du warst noch nicht bei der U7 wollen sie einen Hausbesuch machen???
Kann ich so nicht ganz glauben, wirklich nicht, die sind manchmal übereifrig ja, und manchmal zu untätig, kennen wir auch, aber schick ihnen ne Kopie von der Untersuchung und fertig, wenn es wirklich nichts anderes gibt, wird denen das genügen.
LG
Nina
P.S.: ich hatte dieses Jahr auch den Anruf, es würde eine U anscheind fehlen, hab im Heft nachgeschaut wann wir die gemacht haben, denen das Datum mitgeteilt und das wars dann.

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Nein, das geht nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.....

Antwort von FrauKrause am 09.05.2011, 13:27 Uhr

allerdings gebe ich sehr sehr stark zu bedenken, dass sie sich dann in diesem Falle ganz schnell einen besorgen gehen "könnten", weil sie annehmen, dass vielleicht Gefahr im Verzug ist für das Kind, was ich auch verstehen kann.

Hast Du einen Grund, sie nicht reinzulassen?

VG fk

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wohnst du in Rheinland Pfalz

Antwort von MamavonLucas am 09.05.2011, 13:28 Uhr

Wir müssen hier auch immer belegen das wir bei der U waren.Aber da gibt es doch einen gewissen Spielraum....Ist der schon verstrichen?
Also ich bekam erstmal ne Erinnerung geschickt und erst wenn ich dann die U nicht machen lassen würde würde sich das Amt mit mir in Verbindung setzen um zu erfahren warum wieso weshalb.
Komisch das du keine Erinnerung bekommen hast.....
Also reinlassen müssen glaube ich nun nicht aber es wird dann so sein das die das dann evtl mit der Polizei durchsetzen und das kann man sich doch sparen.....
Gruss Sandy

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Re: Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Antwort von bobfahrer am 09.05.2011, 13:28 Uhr

Ja was soll man dazu auch sagen, es interessiert doch nicht ob du musst oder nicht - es ist ratsam es zu tun und tatsächlich - den obig angeführten Punkten stimme ich zu - am Ende läßt du sie eh rein - also versteh ich die Frage nicht! Zusammenarebit lautet die Devise.

Reinlassen musst du niemanden, noch nicht..., denke das die dann mit anderen Geschützen auffahren und dann mußt du.

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Re: Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Antwort von Sanbee am 09.05.2011, 13:34 Uhr

Naja, sie melden sich ja immerhin schon mal an und stehen nicht unvermittelt vor Deiner Tür. Du schadest Dir mehr als es nützlich wäre, wenn Du sie nicht rein lässt. So kommen sie auf den Gedanken, dass Du etwas zu verbergen hast.
Lieber mit offenen Karten spielen als sich stur stellen, wäre mein Vorschlag.
Locker werden sie ohnehin nicht lassen.
Also was nützt es Dir?

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also wenn es wirklcih nur um die U7 geht wäre es wirklich albern sie nicht reinzulassen

Antwort von TiBi2009 am 09.05.2011, 13:44 Uhr

reinlassen, heft zeigen und gut ist

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so streng bei euch in deutschland?

Antwort von veralynn am 09.05.2011, 14:10 Uhr

müsst ihr mit den kindern zu den u's? bei uns in der schweiz ist das keine plicht, kann jeder machen wie er will. mein patenkind war noch nie in einer u und seine schwester auch nicht, die wird im dezember 5. die mutter hält nichts von kinderärzten, die kinder bekamen noch nie in ihrem leben hustensaft (beispiel).

ich habe mir schon ein paarmal gedacht, dass im grunde genommen jeder mit seinem kind machen kann was er will. würde es misshandelt od. vernachlässigt werden, würde es unter umständen niemand merken, bis es in den kiga kommt und das ist bei uns in der schweiz erst mit 5 jahren der fall (vielerorts auch erst mit 6).

also, sind die u's bei euch in deutschland pflicht?

interessierte grüsse v.

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Re: so streng bei euch in deutschland?

Antwort von Seansmama am 09.05.2011, 14:15 Uhr

Naja, dass nenn ich ein pflichtbewusstes JA.Auch wenn Du sie wahrscheinlich nicht reinlassen musst, würde ich es tun, denn sie wollen ja scheinbar nur gucken, ob Du dort warst und es dem Kind gut geht.
Bei den Tatsachen die Deutschland immer wieder in Form von mißhandelten und getöteten Kindern geliefert bekommt, ist das doch ein vorbildlich arbeitendes JA.

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Re: so streng bei euch in deutschland?

Antwort von Paula79 am 09.05.2011, 14:28 Uhr

Na ja, ich würde sagen es geht... Ich war im Oktober 2010 bei der U 7, Zeit gehabt hätte ich bis Februar 2011. Jetzt haben wir Mai!
Was in der Zeit alles hätte passieren können.
Der Ansatz ist ja schonmal gut, aber mehr auch nicht...

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Re: ???

Antwort von Paula79 am 09.05.2011, 14:30 Uhr

Du hast denen nur das Datum mitgeteilt und damit war´s dann gut?
Musstest Du es nicht irgendwie belegen?

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Stimmt

Antwort von zweiSonnenscheinesindmeine am 09.05.2011, 14:41 Uhr

zumindest bei uns in Thüringen!

Ich hab die Untersuchung nämlich auch vergessen gehabt und sollte dann das Vorsorgeheft einreichen ob es nachgeholt wurde.......da meinte die Frau vom Jugendamt auch, sie müssen Hausbesuche machen, wenn das UHeft nicht abgegeben wurde bei ihnen........

LG

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mußt du nicht

Antwort von 32+4 am 09.05.2011, 14:59 Uhr

und beim thema gefahr in verzug, muß ich gerade etwas lachen!!!
die machen doch eh fast nix

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Das hört sich ganz schön nach Zicke an

Antwort von DidiM am 09.05.2011, 15:01 Uhr

Hallo!
Das JA will seiner Pflicht nachgehen, was auch gut ist. Na klar wäre es im Fall der Fälle zu spät, wenn dein Kind vernächlässigt wäre. Aber, warum hast du nicht schon längst mit denen gesprochen und die geforderten Unterlagen eingereicht? Warum läßt du die erst zu dir kommen und du überlegst noch, ob du sie reinlassen mußt?

Ich finde, jeder sollte sein Bestes geben und Kosten gering zu halten. Und die Staatskosten sowieso.

Gruß,
Didi

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Ich bin etwas verwirrt ...

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 15:04 Uhr

Teilen denn die Kinderärzte irgendwie dem JA mit, wer oder wer nicht bei den Us war? Ist das nicht Verletzung der Geheimhaltungspflicht?

Oder seid ihr sowieso beim JA wegen irgendeiner Beistandsschaft oder so?

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ja, so stelle ich mir das zumindest vor...

Antwort von FrauKrause am 09.05.2011, 15:05 Uhr

den behördlichen Gang der Dinge. Wenn es dann doch nicht so, ist das traurig (für die entsprechenden Kinder, die in Not sind)

LG fk

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Re: Ich bin etwas verwirrt ...

Antwort von vallie am 09.05.2011, 15:12 Uhr

meine schwester arbeitet beim kinderarzt ( bayern ), da wird sicher nichts ans jugendamt gemeldet.

ich selbst habe auch schon eine u vergessen....

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Deshalb ja ...

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 15:13 Uhr

... wundert mich das. Mir ist noch nie zu Ohren gekommen, daß das JA nach einer Bescheinigung für Us verlangt. Allerdings habe ich auch rein gar nichts mit den JA zu tun.

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Berlin

Antwort von Mucki+Ninchen am 09.05.2011, 15:20 Uhr

Hallo,

ich weiß, dass es in Berlin weitergegeben wird vom Kinderarzt. Da bekommen die Eltern auch solche Elternbriefe regelmäßig, und eben U-Erinnerungen und ggf. Post vom Jugendamt. Ob das freiwillig ist, oder überall in Berlin oder nur in dem Stadtteil, weiß ich nicht genau.

Aber das gibts tatsächlich ...

Gruß, M

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In manchen Bundesländern ist das so

Antwort von +emfut+ am 09.05.2011, 15:20 Uhr

Das wurde damals neu geregelt, als mal wieder ein Kind unter den Augen der Eltern verhungert war.

Gruß,
Elisabeth.

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also in B. nicht ....

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 15:28 Uhr

Elternbriefe ja ... aber doch keine Aufforderung vom Amt, nachzuweisen, daß man die U gemacht hat. Seit wann soll denn das so sein?

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DidiM

Antwort von Taubaufdembaum am 09.05.2011, 15:35 Uhr

Also bitte. Dein Post klingt nicht weniger zickig!
Ich empfehle Sonnenmütze.
Hoffentlich regnet es bald wieder

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Re: Ich bin etwas verwirrt ...

Antwort von Paula79 am 09.05.2011, 15:35 Uhr

Nein, wir hatten noch nie etwas mit dem JA zu tun!
Das ist wegen der U 7. Wenn Du diese Karte nicht vom Arzt hast ausfüllen lassen, dann kommen die irgendwann.

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Sehr komisch

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 15:38 Uhr

... ich würde da auch auf die Barrikaden gehen. Über welches Bundesland sprechen wir hier?

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Brandenburg auch

Antwort von Mami65 am 09.05.2011, 15:39 Uhr

Hier wirds auch weitergeleitet. Einmal hatte es die KiÄ vergessen, da kam auch gleich ein Briefchen. ;o)

Hab dann aber dort angerufen und gesagt dass wir da waren, das wars.

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Re: Das hört sich ganz schön nach Zicke an

Antwort von Paula79 am 09.05.2011, 15:39 Uhr

Ich lasse sie bestimmt nicht erst zu mir kommen , um sie dann nicht rein zu lassen!!!

Wieso muss ICH die Kosten gering halten? Ich habe mir so einen Schwachsinn nicht ausgedacht! Das war der Staat!!!
Und bringen wird es GARNICHTS! Die kündigen sich ja sogar vorher an, was für ein Quatsch!!!
Wenn man wirklich was bewirken will, dann muss man damit viel früher anfangen!

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Re: Sehr komisch

Antwort von Paula79 am 09.05.2011, 16:01 Uhr

Niedersachsen

Es ist bei uns halt so, dass Du, wenn Du bei der U Untersuchung bist eine Karte ausfüllen lassen musst (vom Kinderarzt) und der schickt die dann zu einer Behörde, damit die sehen, dass Du da warst.
Wenn Du das nicht machst, dann bekommst Du ein paar Mahnungen und irgendwann kommt dann das JA.

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Re: Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Antwort von Paula79 am 09.05.2011, 16:05 Uhr

Wieso Gründe??? Ich frage nur, OB!

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Weißt Du auf welche rechtliche Regelung

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 16:15 Uhr

sich diese Kartenversandaktion stützt? Gefällt mir nämlich überhaupt nicht. Zickig, wie ich nunmal so bin.

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ist hier in nrw auch so

Antwort von krümel und murmel am 09.05.2011, 16:17 Uhr

ich hatte mal die u7a verschwitzt. ganz einfach weil es die zu zeiten meines sohnes noch nicht gab.
als die frist verstrichen war bekam ich post vom land nrw mit der aufforderung schnell einen termin machen zu lassen weil es ansonsten eine meldung an das zuständige JA gäbe.

ich habe die untersuchung nachgeholt bin mit meiner tochter noch zum JA sachbearbeiter und habe dem das U heft gezeigt und damit war der käse gegessen.

der sagte mir auch, das es fälle gibt in denen das JA hausbesuche macht, nämlich dann wenn die eltern sämtliche briefe und aufforderungen ignorieren. dann fällt tatsächlich ein hausbesuch an.

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Re: Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Antwort von Christine70 am 09.05.2011, 16:44 Uhr

naja, wenn du so fragst, musst du mit dieser gegenfrage rechnen.

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schwachsinnig finde ich das durchaus nicht..

Antwort von Christine70 am 09.05.2011, 16:47 Uhr

es hat schon seinen sinn

und selbst wenn sie sich eine woche vorher ankündigen und du dein kind halb verhungern lässt, kannst du das nicht innerhalb von paar tagen aufpäppeln. oder du misshandelst es, dann gehen die wunden auch nicht innerhalb von ein paar tagen weg.

sag mir lieber wie es kommt, daß das jugendamt nicht bescheid bekommen hat, daß du die u schon machen hast lassen. dein fehler oder fehler vom arzt?

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in bayern sind die U keine pflicht..

Antwort von Christine70 am 09.05.2011, 16:50 Uhr

bayern ist ein freistaat und da ticken die uhren anders.

ich weiß aber von anderen bundesländern, daß die ärzte verpflichtet sind, die u an das jugendamt zu melden. die geben ja keine untersuchungsergebnisse durch, sondern nur das datum, wann die u gemacht wurde, mehr nicht
und ich finde da nix schlimmes dran, das datum steht in jedem gelben heft. und sogar kindergärten dürfen das gelbe heft einsehen, wenn kinder angemeldet werden. oft ersetzt eine u auch die kindergartenuntersuchung.
so was das bei uns.

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Re: Sehr komisch

Antwort von kabunovi am 09.05.2011, 17:28 Uhr

In unserem kleinen Bundesland - umzingelt von Niedersachsen - müssen wir die "U's" nachweisen. Wir bekommen vor der anstehenden U ein Anschreiben an welchem wir den unteren Teil abschneiden und beim Kinderarzt abgeben, dieser füllt der KiA aus und schickt den Schnipsel ans Gesundheitsamt weiter...
Ich muss gestehen, dass ich mich auch schon mal geärgert habe, weil das Amt sich meldete (ich hatte den Schnipsel vergessen mitzunehmen)
. Im Grunde ist es ja richtig, dass sich gekümmert wird, aber andererseits eine andere (uns bekannte) Familie - wo Kontrolle bitter nötig gewesen wäre (und die noch anderes auf dem Kerbholz haben) - so durch die Maschen schlüpfen zu lassen... das ist mir bitter aufgestoßen.. Die Kinder waren/sind nicht mal krankenversichert (Ehefrau auch nicht) und das Amt hat sich immer wieder vertrösten lassen..

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Re: Weißt Du auf welche rechtliche Regelung

Antwort von Leena am 09.05.2011, 18:00 Uhr

...wir hatten auch mal (als ich bei einer U... beim dritten Kind zu spät dran war) ein Schreiben von dem Institut bekommen, das hier in Hessen für die Kontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig ist, das fand ich damals SEHR daneben, zumal in dem Schreiben schlicht inhaltliche Fehler waren und das Ganze insgesamt sehr rigoros und dubios wirkte. *bäh* Mittlerweile hat das Institut einen neuen Leiter, und jetzt gibt's VOR der jeweiligen U... Erinnerungsschreiben im Stile von "Liebe Eltern, bitte denken Sie daran, dass demnächst die U... ansteht und es im Interesse Ihres Kindes etc. pp." - mit sowas kann ich sehr viel besser leben als mit strengen Anschreiben, die so tun, als könnten sie mich zu etwas verdonnern, was rechtlich gar nicht der Fall ist - man MUSS hier die U... nicht durchführen lassen, aber ggf. wird dann anderweitig überprüft, ob es den Kindern gut geht... was so aber in dem Schreiben definitiv NICHT drin stand. *grummel*


Das Ganze gibt's übrigens seit 2005 / 2006, wie mir Wikipedia erzählt:

'Verbindliches Einlade- und Meldewesen

In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinderärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. Die Gesetzesinitiative geht auf einen Beschluss der Jugendministerkonferenz "Kinder und Gesundheit" vom Mai 2005 zurück. Diesem Beschluss hat sich die 79. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2006 angeschlossen.'

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Niedersachsen

Antwort von schnecke1 am 09.05.2011, 18:01 Uhr

handhabt es genauso. Wird die U versäumt oder man ist verhindert und macht keinen neuen Termin im gegebenen Zeitraum bekommt man ne Ermahnung und macht man die U dann nicht, steht das JA vor der Tür. Gibt einen Fall, wo ich weiß, dass es so war.

Wobei meine KiÄ sagte, es sei Quatsch, denn manche Kinder sieht sie nur 1 x pro Jahr zur U, mehr nicht. Da könnte sie solche Dinge wie Vernachlässigung und Mißhandlung evtl garnicht festestellen. Schlaue Eltern würden auch ihre Kinder vorher gut behandeln.

LG

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Äh- ich verstehe nicht recht...

Antwort von jaspermari am 09.05.2011, 20:42 Uhr

Du warst trotz dieser Mahnungen nicht bei der U7?

Wenn das so ist, find ich gut, wenn sie vorbeikommen. Mensch, seid doch froh, dass sie so sehr am Kindeswohl interessiert sind ! Ich weiß gar nicht, warum sich so gewehrt wird. Und gleich kommt der nächste Thread: Unglaublich : Kind verhungert usw.

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Re: Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Antwort von sylea am 10.05.2011, 0:39 Uhr

nein, du musst sie natürlich nicht reinlassen, aber wenn du es nicht machst musst du mit weiteren konsequenzen rechnen.

wenn du es mehrmals verweigerst könnten sie eine verfügung veranlassen und mit der polizei vor deiner tür stehen wenn sie glauben das das kindeswohl gefährdet ist.

ich finde diese karten auch nicht so pralle die ich abstempeln lassen muss, aber wenn ich drüber nachdenke das dadurch eventuell kindern so manches dadurch erspart bleibt, füge ich mich dann gerne.

lg

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Re: Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Antwort von deischuhzu am 10.05.2011, 3:46 Uhr

Nein, du musst sie nicht reinlassen. Auch Konsequenzen brauchst du nicht zu fürchten, es sei denn, dass JA hat stichhaltige Beweise, die eine Misshandlung belegen, dann müssen sie sich aber auch ans Gericht/Polizei wenden und hätten wohl kaum den Besuch angekündigt.

Also, genau wie bei den Zeugen Jehovas, keine Nachteile, wenn man sie nicht herein lässt.

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Re: Muss ich das Jugendamt reinlassen?

Antwort von Paula79 am 10.05.2011, 9:22 Uhr

DANKE!!!
Endlich mal eine normale Antwort.

LG paula

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Re: also in B. nicht .... doch, zumindest in einigen Stadtbezirken!

Antwort von Mucki+Ninchen am 10.05.2011, 10:44 Uhr

Ich denks mir nicht aus Chartinael ;-))

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Muß sich dann wohl jetzt geändert haben ...

Antwort von chartinael am 10.05.2011, 12:57 Uhr

... oben stand ja, daß zB in Bayern das seit 2008 Pflicht wäre. Ist dann in B sicher ähnlich. Finde es dennoch krass.

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