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Geschrieben von chartinael am 19.04.2011, 12:44 Uhr

Möglich, oder auch nicht ...

ich sehe halt im berufsstraßenverkehr eine andere situation als im freizeitstraßenverkehr.

Übrigens, ich überprüfe auch die Verhaltensweisen meiner Kinder gelegentlich - sprich, ob sie sich auch außerhalb meiner Kontrolle angepaßt verhalten. Tun sie das nicht, werden Privilegien entzogen. Und ein Gymnasiast, der nicht frei über sein Fahrrad verfügen darf, weil ich festgestellt habe, daß er mit Freunden quatscht und keinerlei Blick für das Umfeld hat, ist kein froher Zeitgenosse. Allerdings gab es den Fall noch nicht. Die Drohung reicht bereits.

Das Lernen fängt nämlich zu einem viel früheren Zeitpunkt an. Aktion und Reaktion. Benimmt sich ein Kind nicht korrekt auf dem Bürgersteig, muß es an die Hand. Will es keine Hand nehmen zum Überqueren der Straße muß es wie ein Baby getragen werden. Läuft es auf die Straße ohne zu gucken. Darf es nur in Begleitung raus. Quatscht es mit Freunden beim Überqueren der Straße ohne zu Gucken, darf es nicht mehr alleine zur Schule oder nach Hause gehen. Ruft es nicht ordentlich an, wenn es irgendwo angekommen ist, kann es eben nicht alleine zu Freunden. Verhält es sich in den öffentlichen Verkehrsmitteln unangebracht, darf es eben auch nirgends mehr hinfahren.

Naja, wie ich schon sagte - Du machst es, wie Du Dir das denkst. Andere machen es anders. Nur weil übrigens im Leistungssport die Typen mit Überrollbügel und Helm und was weiß ich rumkurven, willst Du doch nicht wirklich propagieren, daß wir nur noch in solcher Montur und in solchen Wagen die Straße nutzen dürfen?

Es sind unterschiedliche Anwendungsbereiche und unterschiedliche Gefahrensituation und demzufolge mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen. Wenn Du also Maßnahmen aus dem Leistungssport auf Freizeit überträgst, kannst Du das machen. Darüber wird sicher niemand lachen. Aber komisch gucken würde ich auch, wenn Du mit Helm und Überrollbügel im Straßenaudi neben mir an der Ampel stündest.

 
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