Geschrieben von Andrea&Würmchen am 22.08.2016, 18:35 Uhr |
Mietvertragsfragen
Die Vormieterin (oder Vermieterin?) hat den Makler offensichtlich bestellt, also zahlt sie ihn rein rechtlich auch. Das Problem wird sein: Es gibt wahrscheinlich genügend potentielle neue Mieter(innen), die in den sauren Apfel beißen und zahlen werden.
Mir ist nicht klar, warum die Bürgschaft rechtswidrig ist. Unser Makler verlangt die bei potentiellen neuen Mietern, die entweder noch nicht volljährig und/oder in Studium/Ausbildung sind, auch immer von den Eltern. Die Kaution ist im Zweifel nach zwei, maximal drei Monaten "aufgewohnt" - bis man einen nichtzahlenden Mieter draußen hat, vergeht wesentlich mehr Zeit. Also ich war als Vermieter immer froh über den "Joker" Bürgschaft, auch wenn wir es bisher nie gebraucht haben (und da, wo wir es gebraucht hätten, gab es keine, weil Mieter > 60 J.). Und selbst wenn das rechtlich nicht ok sein sollte: Auch hier gibt es vermutlich genügend Menschen, die bereit dazu sind...
- Mietvertragsfragen - Strudelteigteilchen 22.08.16, 15:53
- Re: Mietvertragsfragen - lilly1211 22.08.16, 16:04
- Gab es Kontakt mit dem direktem Vermieter? Falls nicht, würde ich diesen - Marianna81 22.08.16, 16:06
- Re: Mietvertragsfragen - Alhambra 22.08.16, 16:32
- Re: Mietvertragsfragen - Holzkohle 22.08.16, 17:14
- Ich sehe nur einen Weg - Jeckyll 22.08.16, 17:07
- Re: Ich sehe nur einen Weg - Jeckyll - Holzkohle 22.08.16, 17:18
- Re: Mietvertragsfragen - emilie.d. 22.08.16, 17:39
- Re: Mietvertragsfragen - Lauch1 22.08.16, 17:39
- Re: Mietvertragsfragen - Andrea&Würmchen 22.08.16, 18:35
- Re: Mietvertragsfragen - Benedikte 22.08.16, 22:39
Hamsterkäufe ;-)
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