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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 22.08.2016, 18:35 Uhr

Mietvertragsfragen

Die Vormieterin (oder Vermieterin?) hat den Makler offensichtlich bestellt, also zahlt sie ihn rein rechtlich auch. Das Problem wird sein: Es gibt wahrscheinlich genügend potentielle neue Mieter(innen), die in den sauren Apfel beißen und zahlen werden.

Mir ist nicht klar, warum die Bürgschaft rechtswidrig ist. Unser Makler verlangt die bei potentiellen neuen Mietern, die entweder noch nicht volljährig und/oder in Studium/Ausbildung sind, auch immer von den Eltern. Die Kaution ist im Zweifel nach zwei, maximal drei Monaten "aufgewohnt" - bis man einen nichtzahlenden Mieter draußen hat, vergeht wesentlich mehr Zeit. Also ich war als Vermieter immer froh über den "Joker" Bürgschaft, auch wenn wir es bisher nie gebraucht haben (und da, wo wir es gebraucht hätten, gab es keine, weil Mieter > 60 J.). Und selbst wenn das rechtlich nicht ok sein sollte: Auch hier gibt es vermutlich genügend Menschen, die bereit dazu sind...

 
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