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Geschrieben von lilly1211 am 22.08.2016, 16:04 Uhr

Mietvertragsfragen

Ich kann dir definitiv sagen dass du um die Bürgschaft nicht rum kommst, hier nicht und bei 100 anderen Wohnungen auch nicht. Egal. Gängig ist auch dass von den Bürgen dann wiederum Gehaltszettel verlangt werden...du kannst schon Recht haben und auch bekommen - das Kind hat halt dann keine Wohnung.

Wenn ihr dem Konflikt mit der Courtage standhalten könnt dann hast du gute Chancen dass sie den Mietvertrag zwar unterschreiben kann bevor diese gezahlt ist, ABER üblich ist dass die Makler dem Kind dann einen Suchauftrag vorlegen mit einer Provisionsvereinbarung - und dann schaut sie blöd aus der Wäsche. Dann unterschreibt sie entweder und muss zahlen oder sie unterschreibt nicht und hat keine Bude.

Je nachdem wie groß der Druck ist am Wohnungsmarkt des Studienortes wäre es ungeschickt aufs Recht zu bestehen. Leider.

Außerdem meiden Makler und Vermieter Siebengescheite und andere gewieft wirkende Personen als Mieter: Das Konfliktpotential ist höher. Also Vorsicht ;-)

 
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