Geschrieben von 3 mal mami am 07.03.2006, 11:08 Uhr |
Miete-Kündigung-Frage dazu
ich kenne jetzt zwar nicht den unterschied zwischen den 2 mietrechten aber es gilt halt das was im Mietvertrag steht.
Meist sind dort ja angabene zu Kündigungsfristen gemacht.Wenn nicht dann gilt das Mietrecht entsprechend des Datums im Vertrag wenn mich nciht alles täuscht.
Ich würde eigentlic nicht unbedingt ein einschreiben wählen wenn es dir aber als Sinnvoll erscheint,dann würde ein Einschreiben genügen. Mit Rückschein bekommst du hat einen nachweis dass der Brief entgegen genommen wurde.OHNE Rückschein bekommst du nichts (außer der Quittung bei der post)wenn du den Brief aufgibst.
- Miete-Kündigung-Frage dazu - Snickers1971 07.03.06, 10:48
- Re: Miete-Kündigung-Frage dazu - 3 mal mami 07.03.06, 11:08
- Re: Miete-Kündigung-Frage dazu - Leta 07.03.06, 11:27
- Re: Miete-Kündigung-Frage dazu - Incor 07.03.06, 12:09
- Re: Miete-Kündigung-Frage dazu - philipp123 08.03.06, 17:26