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Geschrieben von jay am 02.10.2002, 13:49 Uhr

Meine (mittelalterliche) MEINUNG:

Der Täter? Gutachten? Meines Erachtens nach steht solchem Täter nicht der §1 zu!!!
Ja, der Täter wird geschützt, unter allen Umständen. ICH BIN DAVON ÜBERZEUGT, dass solche Täter, ebenso wie KINDERSCHÄNDER (das reudige Pack) "gebrannt" werden sollten. In den USA ist es in manchen Ländern so, dass solche, ehemalige Straftäter "geoutet" werden. RICHTIG SO!!! Warum nicht bei uns??? Wieso darf ein Täter geschützt werden, nicht aber unsere Kinder??? Tätowiert den Straffälligen ein Zeichen auf die Stirn, eines, das man gleich von weitem erkennt. SO KANN ICH MEINE KINDER SCHÜTZEN; DAVOR, vor diesem ZEICHEN!!!! Die Würde des Menschen ist unantastbar?? Ach nee - die der Kinder etwa nicht? Es ist lächerlich, diese Täter sind keine Menschen!!!!
Und nochwas: Die Straffälligen gehören nicht in eine Therapie, sondern in ein Arbeitslager, in einen Steinbruch, wo sie mal richtig malochen müssen, denn dann vergehen denen die Flausen im Kopf. Nix da Psychologe, einen Hammer und ne Spitzhacke!!!
Man ich bin sooooo wütend, sorry.
Aber das ist meine Meinung, auch wenn sie vermutlich von niemandem geteilt wird!!!

 
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