Geschrieben von Julie am 03.08.2015, 21:43 Uhr |
Liebe Lima77
Du hast unten viele Antworten bekommen. Einige waren hilfreich, einige zeugten von völliger Unkenntnis der Materie.
Die meisten haben aber ganz richtig (und einzig zweckmäßig ) dazu geraten, fachliche Beratung (Anwalt, Arbeitsgericht) in Anspruch zu nehmen. Das eilt allerdings wegen der Frist, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hilft nicht mehr, da der "Schadensfall " bereits eingetreten ist - und einen bereits eingetretenen Schaden schließt jede Versicherung aus.
Ich drücke trotzdem die Daumen.
- nochwas - lima77 02.08.15, 9:28
- Liebe Lima77 - Julie 03.08.15, 21:43
Warum nimmt man den Kindern die Schule weg?
RUB Kicktipp 2016
Im Gartenforum ist nichts los - Hornissen im Birnbaum
Welche Papiere braucht die Bank für Baufinanzierung?
Bei euch auch Magen-Darm-Welle?
Empfindliche Hände
Mein Aufreger der Woche POST
Schlafsack für "lange Kerle"?
Krankenkasse freiwillig versichert