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Geschrieben von Julie am 03.08.2015, 21:43 Uhr

Liebe Lima77

Du hast unten viele Antworten bekommen. Einige waren hilfreich, einige zeugten von völliger Unkenntnis der Materie.
Die meisten haben aber ganz richtig (und einzig zweckmäßig ) dazu geraten, fachliche Beratung (Anwalt, Arbeitsgericht) in Anspruch zu nehmen. Das eilt allerdings wegen der Frist, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hilft nicht mehr, da der "Schadensfall " bereits eingetreten ist - und einen bereits eingetretenen Schaden schließt jede Versicherung aus.
Ich drücke trotzdem die Daumen.

 
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