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Geschrieben von Lucylu am 27.05.2015, 17:09 Uhr

kurzfristige Beschäftigung - Verdienst wird nicht aufs Jahr verteilt? (Wohngeld)

Ja, das ist so (Zuflussprinzip). Du hattest es ja in diesem Monat komplett zur Verfügung!

Lg

 
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