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Geschrieben von Moneypenny77* am 10.10.2005, 15:03 Uhr

Kündigungsschutz.

Nein, in einer "von ganz oben" unterstützen Direktoren-Position, brauchst du nicht mehr "probezuarbeiten". Da setzt man gewisse Dinge eben einfach, und das zu recht, voraus.

Mein Chef mußte ihn nehmen und mir gleichzeitig erklären, daß durch die Neueinstellung der versprochene Wechsel der Tarifgruppe nicht mehr "drin ist". Da macht es doch gleich doppelt Spaß, dem Herrn fachliche Grundlagen zu erklären, da er dafür bisher "seine Sekretärin und Assistenten" hatte. Sein Mobbing-Vorwurf im Bezug auf mich umfaßte auch "Arbeitsverweigerung". Er war zum einen mir gegenüber gar nicht weisungsbefugt, zum anderen handelt es sich um einen Vorfall, bei dem ich kurz vor meinem Mutterschutz ablehnte, meinen HP Laserjet in sein Büro zu schleppen, da er seinen zerschossen hatte. Er konnte ihn nicht tragen (Rückenschmerzen!) ich sollte ihn tragen (hochschwanger!). Davon war in der Klageschrift natürlich nichts zu lesen, daß durfte mein Chef dann alles in der Verhandlung ausführen...

 
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