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Geschrieben von Ralph am 10.09.2003, 21:11 Uhr

Klarer Fall,

solche Zahlungen wie Arbeitslosengeld, -hilfe, Sozialhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld, krankengeld... soetwas sollte nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik zur Auszahlung kommen.

Eine Ausnahme sehe ich in Pensions- und Rentenansprüche, die letztlich durch Arbeitszeit und Abgaben erworben worden sind. Wenn man rentnern und Pensionären im Alter, wo sie nicht mehr der Erwerbspflicht unterliegen, vorschreiben wollte, wo sie zu leben haben, hätte ich arge Bedenken.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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