Geschrieben von Trini am 09.08.2011, 12:48 Uhr |
Klar kann er!!!!
Ein Aufhebungsvertrag geht nur in gegenseitigem Einvernehmen.
Urlaub und Über- (aber auch Minusstunden) sind in den mir bekannten Fällen aber nicht erloschen.
Kann aber wenn es im dienstlichen Interesse ist (ain Kollege musste uns noch einiges übergeben) auch nicht von heute auf morgen erfolgen.
Trini
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- Aufhebungsvertrag?? - Tesafilm 09.08.11, 12:30
- Re: Aufhebungsvertrag?? - safrarja 09.08.11, 12:35
- Vielen Dank für die schnelle Antwort und gleich noch eine Frage. - Tesafilm 09.08.11, 12:39
- Klar kann er!!!! - Trini 09.08.11, 12:48
- Re: Aufhebungsvertrag?? - rockzipfelchen 09.08.11, 12:42
- Re: Aufhebungsvertrag?? - safrarja 09.08.11, 12:50
- Re: Aufhebungsvertrag?? - Strudelteigteilchen 09.08.11, 13:24
- Vielen Dank für die schnellen Antworten!!! - Tesafilm 10.08.11, 7:51
- Re: Aufhebungsvertrag?? - Strudelteigteilchen 09.08.11, 13:24
- Re: Aufhebungsvertrag?? - safrarja 09.08.11, 12:50
- Vielen Dank für die schnelle Antwort und gleich noch eine Frage. - Tesafilm 09.08.11, 12:39
- Re: Aufhebungsvertrag?? - safrarja 09.08.11, 12:35
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