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Geschrieben von Trini am 09.08.2011, 12:48 Uhr

Klar kann er!!!!

Ein Aufhebungsvertrag geht nur in gegenseitigem Einvernehmen.

Urlaub und Über- (aber auch Minusstunden) sind in den mir bekannten Fällen aber nicht erloschen.

Kann aber wenn es im dienstlichen Interesse ist (ain Kollege musste uns noch einiges übergeben) auch nicht von heute auf morgen erfolgen.

Trini

 
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