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von Leena  am 25.07.2017, 17:52 Uhr

Kirche(nsteuer)

Wenn der Hauptverdiener-Ehepartner aus der Kirche austritt, der Niedrig-Verdiener-Ehegatte aber kirchensteuerpflichtig ist, wird je nach Bundesland ein besonderes Kirchgeld erhoben. Außerdem gibt es regional noch Kirchensteuer vom Grundbesitz.

"Normale" Kirchensteuer und besonderes Kirchgeld kann man als Sonderausgabe steuerlich geltend machen, wird allerdings mit erstatteter Kirchensteuer verrechnet...

Ansonsten bin ich eigentlich bei Decaf und fände es schräg, wenn man sich selbst als gläubig bezeichnet, aber aus Geldspargründen aus eben dieser Kirche, an die man glaubt, austreten will.

Überhaupt Steuern zahlen zu MÜSSEN ärgert übrigens viele. ;-)

 
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