Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von fiammetta am 26.07.2011, 13:34 Uhr

kennt sich jemand aus mit Nachbesserung bei handwerkerpfusch?

Hi,

grundsätzlich sollte Dir eines klar sein, auch wenn die Situation mehr als ärgerlich ist: Der Garten steht zur Nutzung im Mietvertrag. Das bedeutet aber, dass Du bestimmte Rechte und Pflichten hast, die in der Realität jedoch gerne unterschiedlich gehandhabt werden. Bedeutet: Du darfst z.B. an der bestehenden Bepflanzung nicht wirklich etwas verändern oder anders ausgedrückt: Dein Vermieter hat ein Recht darauf, dass der - nur als Beispiel - 20 Jahre alte Kirschbaum, den der Mieter eigenmächtig abgeholzt hatte, bei Auszug wieder vorhanden ist. Sobald Du als Mieter ein Loch buddelst und ein Blümchen hineinpflanzt, gehört dies - rein rechtlich - dem Vermieter und wenn Du es 100x bezahlt hast und wenn es dem Vermieter bei Deinem Auszug nicht gefällt, dann mußt Du den Ursprungszustand des Gartens auch wieder herstellen. Umgekehrt hat aber auch der Vermieter bestimmte Pflichten, d.h. den Heckenschnitt zu übernehmen. In der Realität sieht es aber oft so aus, dass der Mieter eben auch die Hecke stutzt und dem Vermieter die Bepflanzung wurschd ist.

Was bedeutet das für Dich? Du würdest für das Haus eine Summe X an Miete bezahlen. Freundlicherweise steht der Garten im Mietvertrag mit drinnen. An der Summe X ändert sich aber auch ohne Garten nichts, d.h. Du würdest nicht weniger Miete bezahlen. Insofern wirst Du mit Forderungen nach Rollrasen etc. wahrscheinlich nicht allzu weit kommen. Auch die Forderung nach Gärtner etc. dürfte eher schlecht aussehen, d.h. bestenfalls bekommst Du Pflanzen, die die Aktion nicht überlebt haben, ersetzt. Allerdings bist Du als Mieter dazu verpflichtet, Deinen Teil zur Instandhaltung und Modernisierung des Hauses beizutragen und dann mußt Du eben dafür sorgen, dass die Pflanzen ausgegraben, gut eingeschlagen und gegossen zum Durchhalten gebracht werden. Hinterher zu behaupten, sie seien alle eingegangen, würde auch vor Gericht nicht standhalten.

Ansonsten s. hier: http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Garten.html

Tut mir leid, aber allzu große Hoffnungen auf Personal + fette Kohle würde ich mir hier nicht machen, v.a. wenn ich nicht unnötigen Stress mit dem Vermieter provozieren will.

Ach ja, eine nur eingeschränkte Gartennutzung dürfte wohl vom Monat abhängig sein, d.h. geschieht so eine Renovierungsaktion im Juni, dann dürfte das rechtlich eher berücksichtigt werden als meinetwegen Anfang Oktober.

LG

Fiammetta

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.