Geschrieben von fiammetta am 26.07.2011, 13:34 Uhr |
kennt sich jemand aus mit Nachbesserung bei handwerkerpfusch?
Hi,
grundsätzlich sollte Dir eines klar sein, auch wenn die Situation mehr als ärgerlich ist: Der Garten steht zur Nutzung im Mietvertrag. Das bedeutet aber, dass Du bestimmte Rechte und Pflichten hast, die in der Realität jedoch gerne unterschiedlich gehandhabt werden. Bedeutet: Du darfst z.B. an der bestehenden Bepflanzung nicht wirklich etwas verändern oder anders ausgedrückt: Dein Vermieter hat ein Recht darauf, dass der - nur als Beispiel - 20 Jahre alte Kirschbaum, den der Mieter eigenmächtig abgeholzt hatte, bei Auszug wieder vorhanden ist. Sobald Du als Mieter ein Loch buddelst und ein Blümchen hineinpflanzt, gehört dies - rein rechtlich - dem Vermieter und wenn Du es 100x bezahlt hast und wenn es dem Vermieter bei Deinem Auszug nicht gefällt, dann mußt Du den Ursprungszustand des Gartens auch wieder herstellen. Umgekehrt hat aber auch der Vermieter bestimmte Pflichten, d.h. den Heckenschnitt zu übernehmen. In der Realität sieht es aber oft so aus, dass der Mieter eben auch die Hecke stutzt und dem Vermieter die Bepflanzung wurschd ist.
Was bedeutet das für Dich? Du würdest für das Haus eine Summe X an Miete bezahlen. Freundlicherweise steht der Garten im Mietvertrag mit drinnen. An der Summe X ändert sich aber auch ohne Garten nichts, d.h. Du würdest nicht weniger Miete bezahlen. Insofern wirst Du mit Forderungen nach Rollrasen etc. wahrscheinlich nicht allzu weit kommen. Auch die Forderung nach Gärtner etc. dürfte eher schlecht aussehen, d.h. bestenfalls bekommst Du Pflanzen, die die Aktion nicht überlebt haben, ersetzt. Allerdings bist Du als Mieter dazu verpflichtet, Deinen Teil zur Instandhaltung und Modernisierung des Hauses beizutragen und dann mußt Du eben dafür sorgen, dass die Pflanzen ausgegraben, gut eingeschlagen und gegossen zum Durchhalten gebracht werden. Hinterher zu behaupten, sie seien alle eingegangen, würde auch vor Gericht nicht standhalten.
Ansonsten s. hier: http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Garten.html
Tut mir leid, aber allzu große Hoffnungen auf Personal + fette Kohle würde ich mir hier nicht machen, v.a. wenn ich nicht unnötigen Stress mit dem Vermieter provozieren will.
Ach ja, eine nur eingeschränkte Gartennutzung dürfte wohl vom Monat abhängig sein, d.h. geschieht so eine Renovierungsaktion im Juni, dann dürfte das rechtlich eher berücksichtigt werden als meinetwegen Anfang Oktober.
LG
Fiammetta
- kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch? - Reni+Lena 26.07.11, 11:06
- Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch? - Sakra 26.07.11, 11:16
- Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch? - wassermann63 26.07.11, 11:20
- Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch? - dani_j_j 26.07.11, 13:17
- Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch? - fiammetta 26.07.11, 13:34
- fiametta - Reni+Lena 26.07.11, 13:45
- Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch? - Sakra 26.07.11, 11:16
Stelle mal nen Kuchen und Sekt her...
Arrrgh
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Jemand da, der sich mit Klavieren auskennt?!?o.T.
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