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Geschrieben von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 19:35 Uhr

Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Hallo
Vielleicht hatte das schon jemand mal ?
Mein Vater ist verstorben, neu verheiratet, sie hat eingetragenes Wohnrecht.
Er hat 6 Kinder.
Ihr wird also die Hälfte eh gehören und wir bekommen jeder 1 Zwölftel, richtig?
Verschärfend kommt hinzu dass die Geschwister untereinander gar keinen Kontakt haben. Ich zu einer Schwester, der Rest untereinander auch nicht.

Wie werde ich das Zwölftel Haus los ?


Daaaanke für Hilfe, ich bin noch in der Lernphase.

 
38 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von Morla72 am 01.07.2015, 19:40 Uhr

Hast du das Testament schon gesehen? Haben sie ein "Berliner Testament" gemacht? Dann erbt erst mal nur die Frau...

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Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 19:46 Uhr

Ne. Habe ich nicht.
Allerdings ist das Testament von 1996. Geheiratet hat er sie danach.
Laut Nachlassgericht dauert es etwa 6 Wochen bis zur Eröffnung.
Ich bin neugierig was da auf uns zukommt.

Selbst beim Berliner Testament kann ich ja meinen Pflichtteil geltend machen oder ? Dann geht es ja auch ums Haus.

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Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von Leena am 01.07.2015, 19:49 Uhr

Naja, aber die Hälfte von 1/12 eines wohnrechtsbelasteten Hauses - das klingt jetzt eher nicht so, als ob es da wirklich um viel Geld ging... :-/

Wenn sich die Erben untereinander nicht einigen, kann man schlecht verkaufen. Um mal zu unken - sowas endet dann gerne mal in einer Zwangsversteigerung unter Wert, wenn die Beteiligten sich so wenig grün sein sollten, dass keiner dem anderen irgendetwas gönnen würde...

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Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von HSVMarie am 01.07.2015, 19:52 Uhr

Du solltest dir sicher sein, dass du da keine Schulden erbst. Dann solltest du innerhalb von 6 Wochen für dich und deine Kinder das Erbe ausschlagen.

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Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 19:57 Uhr

Das Haus ist abbezahlt und 400 000€ wert etwa.
Alle Beteiligten wollen nix miteinander zu tun haben ( bis auf die genannte Ausnahme ).
Die Stiefmutter hat es nicht einmal für nötig gehalten die Kinder über den Tod des Vaters zu informieren. Obwohl sie zumindest an meinem Esstisch noch drei Tag vor seinem Tod sass mit ihm.
Heimlich verbrannt, kein Wort !, kein Abschied möglich. Unwiderruflich.

Ne, der gönn ich exakt nix.
Ich will das sauber abschliessen und durch nix verbunden sein.

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keine Schulden

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 19:59 Uhr

Abbezahltes Haus und laut Hausbank einen sechsstelligen Betrag auf den Konten.

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Re: keine Schulden

Antwort von Pamo am 01.07.2015, 20:16 Uhr

Super!

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Re: keine Schulden

Antwort von Kleine Fee am 01.07.2015, 21:23 Uhr

Könnte sich ein Anwalt lohnen

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Wenn so viel Geld da ist, ...

Antwort von Trini am 01.07.2015, 21:34 Uhr

kann sie Euch auszahlen.

Verkehrswert des Hauses + Geldvermögen durch 12 .

Trini

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kann ich auf Auszahlung bestehen ?

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 21:42 Uhr

Das wäre super wenn mir das jemand sagen könnte.
Da zu den anderen Kindern von ihm seit Jahren kein Kontakt bestand, denke ich, dass sie auch keine Lust hat mit denen zusammen ein Haus zu haben.

Ich möchte abschließen und daher sehe ich es als Belastung damit verbunden zu sein.

Aber kann ich darauf bestehen meine Anteile in Geld zu verwandeln?

Habe die letzten zwei Tage bei etlichen Banken sie Sterbeurkunde abgegeben.
Woher soll ich wissen wo noch das Geld liegt.
Auf ihr Wort verlassen ? Dann bin ich verlassen.
Sie hat bisher keinem gesagt dass er tot ist. Wedee Bank, noch Nachlassgericht oder Versicherungen. Niemandem.

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Nimm Dir einen Anwalt

Antwort von Ellert am 01.07.2015, 21:44 Uhr

Alles andere wäre mir viel zu unsicher.
400.000 Wert eine Hauses und viel Bargeld auf den Konten
da würde ich wirklich ne gute Beratung wollen

dagmar

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Genau

Antwort von Pamo am 01.07.2015, 21:46 Uhr

Jetzt einen vernünftigen Fachanwalt, der seine Hand auf das Konto des Verstorbenen legt bevor die schweigsame Gattin alles abräumt.

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Re: kann ich auf Auszahlung bestehen ?

Antwort von shinead am 01.07.2015, 21:49 Uhr

Ja, Du kannst auf Auszahlung bestehen, selbst wenn kein Bargeld vorhanden ist.

Tatsächlich kommst Du aber erst an das Geld, wenn alle Erbberechtigten alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben und die Vermögensverhältnisse geklärt sind...

Auf jeden Fall einen guten Anwalt suchen!

Was ist die Stiefmutter nur ein Mensch? Warum hat sie euch nicht informiert?

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Mandat ist erteilt, Konten habe ich gesperrt, Schliessfach auch :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 21:59 Uhr

Alles geregelt, nur das mit dem Haus fragte ich mich gerade.
Sie sagt im Endeffekt muss man die Testamentseröffnung abwarten. Dann kann man weitersehen.
Sie schreibt sie jetzt aber schon an und verlangt eine Aufstellung.
Es wird alles über sie laufen. Fachanwältin für Erbrecht.
Grundbuchauszug gestern besprochen, heute Mittag hatte ich ihn per Mail.

Woher erfährt man aber was er noch so an Grundstücke hat ? Konten ?
Erbschein gibt es erst nach Testamentseröffnung sagte mir das Nachlassgericht. Da nicht klar ist ob ich Erbin bin oder nur Pflichtteilsberechtigt.
Testament ist von 96, da hatten wir keinen Kontakt zueinander, ganz üble Scheidung meiner Eltern. Seit 2005 regelmäßiger Kontakt.
Zu der Frage : Seiner neuen Frau war der Kontakt immer ein Dorn im Auge, er war nie alleine hier. Gute Miene zum bösen Spiel, jetzt ist er tot und die Maske fällt würde ich sagen.
Zu allen anderen Kindern ist der Kontakt abgebrochen ( aus verschiedenen Ehen von ihm )

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Re: Mandat ist erteilt, Konten habe ich gesperrt, Schliessfach auch :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 22:08 Uhr

Die Rennerei neben dem Alltagschaos hat gut abgelenkt. Die Dämme brechen spontan zwischendrin.
Er hatte schwer Magenkrebs, keine Heilung. Freitags noch hier, ist selbst Auto gefahren, in der Nacht zu Montag gestorben (Auskunft Standesamt und Gesundheitsamt )
Er wollte sich wieder melden, weil Chemo, Termine, schlechte Tage, er kam auf mich zu wenn es ging. Sie wollten ein paar Tage wegfahren.
Daher wunderte es mich nicht 11 Tage nix zu hören.
An Tag 12 stand eine Todesanzeige in der Zeitung. Von ihr und ihren Kindern. Nun heißt es wohl warten.
Morgen will ich es noch dem Finanzamt melden.

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Re: Mandat ist erteilt, Konten habe ich gesperrt, Schliessfach auch :-)

Antwort von shinead am 01.07.2015, 22:28 Uhr

Nette Person die Dame...

Ja, ich würde ihr auch keine Cent mehr gönnen als ihr zusteht!

Das ein altes Testament besteht ist spannend...

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Re: Mandat ist erteilt, Konten habe ich gesperrt, Schliessfach auch :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 22:35 Uhr

Aus einer Zeit in der ich in einer ganz schlimmen Phase war ( 18 ) und keinen Kontakt zu ihm hatte. Da komme ich sicherlich nicht so gut weg.
Am liebsten würde ich das Haus durchsuchen lassen. Wenn da ein neueres im Safe liegt, das verbrennt sie lachend :-(

Aber sie steht nach 20 Jahren nicht im Grundbuch, nur ein Wohnrecht.
Kein gemeinsames Konto, nur Vollmacht.
Vielleicht war er so schlau keine Zugewinngemeinschaft zu machen, dann erbt sie nur ein Viertel habe ich gelesen.

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Re: Mandat ist erteilt, Konten habe ich gesperrt, Schliessfach auch :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 22:35 Uhr

Aus einer Zeit in der ich in einer ganz schlimmen Phase war ( 18 ) und keinen Kontakt zu ihm hatte. Da komme ich sicherlich nicht so gut weg.
Am liebsten würde ich das Haus durchsuchen lassen. Wenn da ein neueres im Safe liegt, das verbrennt sie lachend :-(

Aber sie steht nach 20 Jahren nicht im Grundbuch, nur ein Wohnrecht.
Kein gemeinsames Konto, nur Vollmacht.
Vielleicht war er so schlau keine Zugewinngemeinschaft zu machen, dann erbt sie nur ein Viertel habe ich gelesen.

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Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von Bookworm am 02.07.2015, 6:50 Uhr

Erstmal : Mein Beileid. Vor lauter Ärger kommst du gar nicht zum Trauern

Ansonsten schüttle ich den Kopf über die Stiefmutter. Gut, dass Du schon eine Anwältin hast. Hoffentlich eine bissige!

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Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von Sternenschnuppe am 02.07.2015, 7:46 Uhr

Danke.
Ja, die ist bissig. Sehr wenn sie will. Die war so sauer, dass sie zuerst auch versuchte da anzurufen. Unerreichbar die Frau.Handy aus, Festnetz nix, ich war sogar da. Nix. Seine Kinder haben sie schon immer gestört.
Ich wusste ja dass er geht. Das darf man auch mit 83 und Magenkrebs. Es kam nicht aus dem nichts. Und tut dennoch sehr weh, hätte ich seinen letzten Überraschungsbesuch doch bewusster und ungestresster gemeistert :-(
Ich freue mich für ihn dass er Zuhause offenbar im Schlaf starb. Das tröstet mich sehr.

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Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von Morla72 am 02.07.2015, 9:28 Uhr

Erstmal: alles Gute für dich, und gib dir nach dem Erb-Stress auch Zeit zu trauern. Ja, dass er im Schlaf gestorben ist, ist wirklich ein Geschenk! Ich kenne die andere Variante des Krebstodes, das wünscht man niemandem.

Und ne laienhafte Frage von mir: wenn es eine neuere Version des Testaments gäbe, wäre sowas nicht auch in Kopie hinterlegt bei einem Notar? Oder macht man das nicht so?

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Re: Kennt sich jemand aus ? Haus geerbt samt Wohnrecht der Stiefmutter ?

Antwort von Sternenschnuppe am 02.07.2015, 9:51 Uhr

Ich habe gelernt dass beurkundete Testamente ins Testamentenregister eingetragen werden. Darauf hat das Nachlassgericht Zugriff. Diese haben aber nur eines aus 74 und 96. 96 löst wohl 74 ab.
Schliessfach bei der Bank habe ich auch sperren lassse.
Wenn da noch eines liegt ?
Muss später noch einmal die Anwältin anrufen.

Meine Stiefmutter wird nix abgeben bei dem wir besser wegkommen.

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Re: Nimm Dir einen Anwalt

Antwort von Nikas am 02.07.2015, 10:37 Uhr

Ja, nimm Anwalt. Es bleibt Dir nichts anderes übrig.
Deine Geschichte (mit heimlich verbrennen, Konten unterschlagen, Wertgegenstände/Testament verschwinden lassen, etc.) hab ich auch mitgemacht und bin dann - aus Prinzip; bei weitaus weniger Geld als bei Dir - mit allen Rechtsmitteln zur Klärung geschritten ;-) - mit Erfolg.

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Re: Genau

Antwort von Nikas am 02.07.2015, 10:39 Uhr

Was sie nach dem Tod des Gatten abräumt, muss sie dann eben im nachhinein noch teilen. Wenn der Verstorbene alleiniger Kontoinhaber war, darf die Bank ab Todeszeitpunkt erst einmal eh nichts mehr rausrücken.

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Re: Mandat ist erteilt, Konten habe ich gesperrt, Schliessfach auch :-)

Antwort von Nikas am 02.07.2015, 10:44 Uhr

Soweit ich weiss, ist ein Wohnrecht, sofern verbürgt, absolut bindend. Das heisst das Haus könnte nur zusammen mit ihr verkauft werden. und da find mal einen Käufer. Die nette Witwe ist insofern aus dem Schneider.

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Re: Mandat ist erteilt, Konten habe ich gesperrt, Schliessfach auch :-)

Antwort von shinead am 02.07.2015, 14:39 Uhr

Dann muss das Geld eben anders aufgetrieben werden. Zum Beispiel über das Barvermögen.
Wenn das ausreicht, kommt es nicht zum Verkauf.

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Das befremdet mich....

Antwort von jaspermari am 02.07.2015, 20:03 Uhr

Kein Wort der Trauer, aber auf seine Kohle bist du nun scharf? Igitt! Und da rechnest du schon rum wie viel es sein koennte???

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Habe ich irgendwo geschrieben dass ich fröhlich bin ?

Antwort von Sternenschnuppe am 02.07.2015, 20:32 Uhr

Es geht mir in diesem Post nicht um Trauer. Wenn es von Bedeutung ist : Ich heule mehrmals täglich, habe die Bilder und Post von ihm rausgesucht. Die Kinder haben Bilder gemalt, ich einen Brief geschrieben, die nette Bestatterin hat es heimlich in die Urne getan.

In diesem Post geht es darum den Nachlass zu sichern vor der Frau die sich seine Ehefrau schimpft. Die keines seiner Kinder informiert hat dass er gestorben ist. Die keine 62 Stunden vor seinem Tod noch an meinem Esstisch sah, die ihn heimlich schnell verbrennen ließ ohne dass ich Abschied nehmen konnte.
Das werde ich ihr niemals verzeihen und mit dieser Frau will ich 0,00 zu tun haben.
Daher sind diese Fragen wichtig.
Zum Glück, heute rief mich die Bank an, sie wollte ans Schliessfach.
Ob ich dem zustimme als Tochter und diejenige die ihr die Vollmacht entzogen hat. Natürlich nicht !!
Ich komm auch nicht ohne sie ran.
Sie ist unerreichbar,hat nicht angerufen, nicht zurückgerufen, macht die Türe nicht auf. Ich kann nur anhand der Uhrzeit raten dass er im Schlaf starb.

Ja, ich will das so schnell wie möglich erledigen. Um mit ihr abschliessen zu können. Das hat aber NICHTS damit zu tun ob ich hier heulend sitze und Bilder ansehe.

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Okay ...das konnte man nicht so rauslesen

Antwort von jaspermari am 02.07.2015, 20:59 Uhr

Trotzdem hat mich befremdet , wie oft du dir Gedanken machst wie dein verhaeltnis 96 zu ihm War und mit wie viel er dich bedacht hat.....da geht es naemlich nur ums Geld. Seine neue Frau scheint ein harter Brocken aber er hat sich auf die eingelassen. Und sollte er sie mit einem grossteil bedacht haben, dann War das sein Wille. ....ich Waere nach dem Tod meines Vaters nicht in der Lage , noch gegen so eine Frau zu kämpfen. Das Geld macht sie auch nicht glücklicher und dich auch nicht , wenn du es dir erkämpft hast.

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Re: Okay ...das konnte man nicht so rauslesen

Antwort von Pamo am 02.07.2015, 21:33 Uhr

Um kämpfen geht es nicht, aber man muss diese Witwe auch nicht widerrechtlich das Erbe der Kinder des Verstorbenen an sich reisen lassen.

Und trauern muss man auch nicht, das schreibt das Gesetz nicht vor.

Sternenschnuppe, wenn du dein Erbe hast, dann melden sich bestimmt auch gewisse Schmarotzer wieder wie eure fiese Bonuskind-KM.

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Re: Okay ...das konnte man nicht so rauslesen

Antwort von Sternenschnuppe am 02.07.2015, 22:02 Uhr

Kannst Du hellsehen ?
Bonuskindmama hat mit neuem Profil der Großen bei FB geschrieben. Reaktion : Wie oft soll ich die denn noch blocken?
Auf meine Frage was sie denn schrieb kam ein Schulterzucken, sie wissen es nicht, sie hat die Hand vorgehalten und es gelöscht.

Hab ihr gesagt sie kann es auch an mich weiterleiten, vielleicht interessiert es sie ja irgendwann doch und ich hebe es auf für sie.

JasperMami: ja, ich gebe Dir Recht, zwischen heulen und Konten sperren und heulen, mache ich mir auch Gedanken ums Geld.
Als junge ( hüstel ) Familie mit 4 Kindern und Eigenheim, von denen eines keinen Unterhalt bekommt, ist es nicht unbedeutend wie das Ergebnis da ausfällt und was ich tu kann um Werte zu sichern. Ganz ganz egoistisch.
Ich kenne meinen Vater gut, kannte :-( , und ich weiß genau was er wollte und was er nicht gewollt hätte. Es macht ihn nicht wieder lebendig wenn ich nun verzichte und er sagte öfter heimlich : " wenn ich nicht mehr bin, dann müsst ihr Euch keine Sorgen mehr machen wie ihr Euer Haus saniert bekommt "
Er hatte nix mehr zu melden bei ihr. Und wie falsch sie ist sieht man ja nun, dass sie uns nicht einmal informierte dass er gestorben ist.

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wenn du auf das Erbe angewiesen bist,

Antwort von jaspermari am 02.07.2015, 22:13 Uhr

Habt ihr euch übernommen. Und sollte es deinem Vater so wichtig sein, dass du einiges bekommst, wird er das wohl festgehalten haben in seinem Testament. Sorry, ich finde es schrecklich wenn so um ein Erbe gekämpft wird und ganz, ganz egoistisch....wie du schon schreibst.

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Re: wenn du auf das Erbe angewiesen bist,

Antwort von Sternenschnuppe am 02.07.2015, 22:54 Uhr

Jaspermari, Du willst es nicht verstehen, musst Du ja auch nicht.
Was sollen eigentlich diese Angriffe ?
Ich kann auch ohne das Erbe leben, aber warum sollte ich diesem Biest was schenken?
Übernommen ? Kennst Du uns ? Das Leben ist nicht planbar, und ja, wir haben alle nicht damit gerechnet dass die beiden Kinder meines Mannes hier unter dramatischen Umständen einziehen und eines davon keinerlei Unterhalt bekommt, dennoch gerne mit auf Klasenfahrt will und gerade Zähne haben möchte. Und das geben wir von Herzen ! Da ist mir die Zahnspange auch wichtiger als das Fenster, welches ersetzt werden muss.

Kannst es auch umdrehen. Ich will dieses Biest entreichern ;-)
Und ihr zuvorkommen bevor sie die Konten plündert und in der Sonne liegt.

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P.S.

Antwort von Sternenschnuppe am 02.07.2015, 23:21 Uhr

Meinen Vater macht es nicht wieder lebending wenn ich nun nix mache.
Was würdest Du denn machen ? Nix ? Das Biest durchbrennen lassen damit?
Wollte sie zusammen trauern, dann hätte hier am Todestag das Telefon geklingelt, dann hätte ich die Möglichkeig gehabt mich zu verabschieden.
KEINEM DER KINDER ! hat sie was gesagt, bis heute ist sie unerreichbar, heimlich verbrannt hat sie ihn, lässt ihn da beerdigen wo er nie beerdigt werden wollte.

Ja, der gönne ich keinen Cent der ihr nicht zusteht.

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Re: P.S.

Antwort von Pamo am 03.07.2015, 7:19 Uhr

Nö, du hast schon recht. Selbst wenn dein Vater dich gar nicht hätte bedenken wollen: geltendes Recht garantiert dir den Pflichtteil und darauf musst du nicht verzichten - auch wenn ihr euch gehasst hättet. Was andere davon halten, kann dir doch egal sein. Ich würde jedenfalls auch nicht auf 50.000 oder gar 100.000 verzichten.

Bei mir ist es leider so dass das amerikanische Gesetz keinen Pflichtteil für Kinder vorsieht und ich damit raus bin. Schade. Anders wäre es schöner...

Und ich halte es weiterhin für sehr wichtig, dass du alles hast sperren lassen. Auch wenn die Witwe es wie Nikas sagte zurückzahlen müsste was sie unrechtmäßig abgehoben hätte: was weg ist, ist weg und ich habe erlebt dass das dann eben Pech für die Hinterbliebenen war, denn auch der Richter kann einer nackten Frau nicht in die Tasche fassen.

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Re: P.S.

Antwort von Sternenschnuppe am 03.07.2015, 7:50 Uhr

Danke Pamo
Das ist ja doof mit dem US Recht.


Ich versuche hier ( neben all der Trauer ) das zu sichern, was es zu sichern gibt. Diese Frau hat mich schon um meinen Abschied von meinem Vater betrogen, das kann ich nie wieder nachholen. Ich wäre sofort hingefahren, ich hätte ihn sehen wollen, mich verabschieden wollen, da sein wollen, ihm noch einmal sagen wollen dass ich ihn liebe.
:-(

Sie verbrennt ihn einfach. Heimlich !!!
Jetzt rette ich das was ich für mich noch retten kann.

Und dann liest man , man sei egoistisch, es sei beschämend und wir hätten uns übernommen.
Das tut weh !
Mich verbindet mit dieser Frau nur noch eines, und darum ging es in diesem Post : Das Erbe.

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Das tut mir leid,

Antwort von jaspermari am 03.07.2015, 9:40 Uhr

dass ich dir wehgetan habe. Das war nicht meine Absicht.... aber ich bin da völlig anders gestrickt: Von einem Menschen, mit dem ich eigentlich keinen Kontakt wollte, will ich auch kein Geld. Dazu bin ich zu stolz und habe den Anspruch, mein Leben selber finanzieren zu können ohne auf irgendwelche Erbschaften zu spekulieren. Aber du hattest ja offensichtlich gar nicht ein immer schlechtes Verhältnis zu deinem Vater.....nun ja, warte mal ab...

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Re: Das tut mir leid,

Antwort von Sternenschnuppe am 03.07.2015, 13:15 Uhr

Nein, wir hatten nun seit Jahren ein gutes Verhältnis zu meinem Vater.
Drei Tage vor seinem Tod sahen wir uns noch, er stand mit ihr überraschend vor der Tür. Hätte ich nur gewusst dass es das letzte Mal ist :-(
Der Kleine hat ihm noch stolz gezeigt dass er Fahrrad fahren kann, ihm hinterhergewunken. Er war gerne hier.
Der Bestatter hat nun versucht zu vermitteln, die Kinder haben Bilder gemalt die der Opa mit in die Urne bekommen sollte. Der Bestatter wollte das klären.
SIE VERBIETET ES , es hätte ja seit 20 Jahren keinen Kontakt gegeben.
Leider sind denen die Hände gebunden, sie ist die Auftraggeberin, heimlich würden sie sehr gerne, aber wenn das auffliegt haben sie Probleme.
Verstehe ich.

Handynummer von ihr dürfen sie mir nicht geben.
Urnenbeisetzung ist verschoben, wann dürfen sie nicht sagen. Hat sie auch verboten.

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