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Geschrieben von Tonic2108 am 27.05.2017, 13:06 Uhr

Keine Abschiebung dank Mord im Herkunftsland

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In anderen Medien.

"Durch die Geständnisse wird der Asylantrag der Bewerber konkreter. Denn wenn einem Asylsuchenden in der Heimat die Todesstrafe droht, darf er nicht dorthin abgeschoben werden. Stattdessen müssen die deutschen Ermittlungsbehörden die Arbeit aufnehmen. Die Behörden sind offenbar machtlos gegen diesen Trick, der für die Flüchtlinge einen fast sicheren Weg zum Asyl darstellt."

Mir macht das Angst und es ärgert mich maximal...

 
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