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von Leena  am 05.08.2011, 20:57 Uhr

Jahresbericht der Schule/Datenschutz@Häsle

...ich muss (zum Glück!) auch sehr selten mit "Frau Leena - StOI" unterzeichnen.

Bei Schriftstücken im Schriftverkehr bei Gerichtssachen, bei klagefähigen Entscheidungen o.ä. ist es jedoch vorgeschrieben, dass mit Dienstbezeichnung zu unterzeichnen ist (bzw. die Dienstbezeichnung halt dazu zu schreiben). Bei Gerichtsverhandlungen werde ich allerdings auch regelmäßig nach meiner Dienstbezeichnung gefragt, d.h. mittlerweile kennt mich der zuständige Richter - und umlernen muss er auf absehbare Zeit nicht, so, wie es in Sachen Beförderung aussieht.

Unter "Das interessiert doch eigentlich nur nen Toten..." würde ich die Frage des Richters bzw. den Richter selbst allerdings dann doch nicht subsumieren. ;-)

 
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