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Geschrieben von Sille74 am 13.10.2016, 13:40 Uhr

Ja, schon, aber wenn so einer mal in einer Zelle sitzt ...

... und man geht nicht davon aus, dass er selbstmordgefährdet ist, dann muss er ja, um gut bewacht zu sein, nicht unter Dauerbeobachtung stehen, denke ich. Also, ich meine, wenn man sichergestellt hat, dass keine Ausbruchsmög.ichkeit bzw. Befreiungsmöglochkeit von außen besteht und keine Gefahrenquellen für das Personal da ist ...

 
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