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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.07.2011, 15:22 Uhr

Ja, aber....

... bei minderjährigen Opfern läuft die Verjährungsfrist erst dann an, wenn das Opfer volljährig wird.

Darüber hinaus ist zu bedenken, daß die Nachweisbarkeit sinkt, je länger die Vergewaltigung her ist.

 
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