Elternforum Aktuell

Seniorenheim / Kinder /

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Brummelmama

Meine Schwiegermutter ist ins Altersheim gekommen. Da ihre Rente zur Zahlung nicht reichen wird, wird man nun auf uns zukommen. Soweit ich es verstanden habe, ist ein Bruttoeinkommen eines Kindes von 100.000 € nötig, dann zahlt man als Kind dazu. Ehegatteneinkommen ausgenommen. Meine Frage ist, sie hat ne kleine Lebensversicherung die als Sterbebetrag gedacht war ...fragt mich nicht, warum dazu ne Lebensversicherung abschließt aber muss die jetzt gekündigt werden? Ein Rückkaufswert ist bereits vorhanden. Wird dieser Betrag nicht angetastet da er für die Beerdigung gedacht ist? Wir haben die Vermögenssorge nicht, machen uns jedoch jetzt Gedanken. Miete der Wohnung läuft noch dazu die Energieversorger und die ganzen unnützen Versicherungen (Glasbruch) etc die ein guter Nachbar ihr vor ein paar Jahren angedreht hat....wir fallen gerade aus allen Wolken bei den Unterlagen...


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Würde Euch dringend empfehlen, dass sie noch eine Schenkung an Euch macht. Geld, dass dann für Beerdigung& Co aufgehoben wird. Ansonsten bleibt nur § 90 Abs. 3 SGB XII ... ggf die Härtefallregelung , falls es für die Angehörigen ein Härtefall wäre, die Kosten für die Beerdigung aufzubringen (eher nicht, nehm ich an). Ansonsten sind Lebensversicherungen kein Schonvermögen und müssen zur Kostendeckung herangezogen werden.


wolfsfrau

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Das ist richtig. Es gibt aber einen Grundbetrag "Schonvermögen", den man als ALGII oder Grundsicherungsempfänger und eben auch als Pflegebedürftiger behalten kann. Ich meine, bei Pflegebedürftigen sind es 5000 Euro. Dieser Betrag kann dann z.B. für die Bestattung genutzt werden. An die AP: Ich würde beim zuständigen Sozialamt anrufen oder z.B. bei SoVD. Die können dir viele Fragen beantworten.


Ellert

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Ich kann mich erinnern als meine Großmutter damals ins Pflegeheim kam wurden Schenkungen 10 Jahre rückverfolgt allerdings ist das sehr lange schon her.


Brummelmama

Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

"Schonvermögen"" das ist interessant. Dann wäre eine Kündigung der Lebensversicherung evtl richtig. Eine Schenkung kommt mE nicht in Betracht. Soweit mir bekannt ist, werden diese bis zu 3 Monaten nachvollzogen. Im Übrigen würden wir das auch gar nicht wollen. Es existiert noch ein Sparbuch auf Namen unseres Kindes auf das eingezahlt wurde. Muss das mit angegeben werden? Danke für eure Antworten wir sind hier überrumpelt auf so etwas waren wir nicht gefaßt


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Ellert

stimmt, da war was mit 10 Jahren... wenn man es brav angibt. Mein Gerechtsheitempfinden (deckt sich vermutlich nicht ganz mit der Rechtsprechung...) fände es aber absolut ok, wenn man sich noch ein bißchen was für die Beerdigung "bunkert". Es heisst zwar 5.000 EUR Schonvermögen aber ... wenn noch einige Jahre im Hrim bleiben, können die auch schnell noch für etwas anderes benötigt werden.


wolfsfrau

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Man kann zum Beispiel die Kosten für die Wohnungsauflösung davon nehmen. Aber jetzt irgendwo was bunkern, wird schwierig, weil die Summe der LV bekannt werden dürfte und man dann nachweisen muss, was damit passiert. Mal abgesehen davon, wenn sie im Heim ist, was sollen denn da noch für größere Ausgaben kommen? Sie muss keine Geräte ersetzen oder Anschaffungen tätigen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Ellert

Das ist heute noch so, laut Aussage unserer Anwältin. Es gibt aber Ausnahmen wie Geburtstagsgeschenke zb.. nennen sich Pflicht- und Anstandsgeschenke, solange sie im gesunden Rahmen liegen.


kuestenkind68

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Mir hat mal jemand den Tipp gegeben, dass man eine Beerdigung im Voraus kaufen kann. Das heißt, ihr zahlt jetzt das Geld ein bei einem Bestatter. Und somit ist dieses Vermögen dann auch vor dem Zugriff durch das Amt gesichert.... Aber wie gesagt, weiß ich nur vom Hörensagen. Aber vielleicht ist es ja auch eine Option mal darüber nachzudenken... Unnötige Versicherungen würe ich sofort kündigen. Je nach Kündigungstermin laufen die Vertrage dann vermutlich noch ein paar Monate, aber nachher vergesst ihr das dann später..


Salkinila

Antwort auf Beitrag von kuestenkind68

Das mit der Beerdigung im Voraus kaufen kann ich nur empfehlen! Wir haben das damals für meine Oma gemacht, nicht aus Geldgründen, aber um ihre Wünsche zu berücksichtigen und um vorher alles geklärt zu haben. Wir haben einen bestimmten Betrag zurückgelegt und einen Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft abgeschlossen. Davon wurde dann die Beerdigung bezahlt. Das alles lief über ein Bestattungsunternehmen, die uns wirklich sehr geholfen haben. Man kann dabei entscheiden, was man schon im Voraus planen will und was nicht. Wir haben z.B. schon einen Sarg ausgesucht, das kann man aber auch später machen. Es ist auf jeden Fall gut zu wissen, dass alles geregelt ist, wenn der Todesfall dann eintritt.


Okypete

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

erst mal richtig gut Beratung holen....lieber mal paar Euro in einen FAchanwalt investieren....zusaätzlich kann man seine Ausgaben auch trimmen....das man nichts zahlen muss....die letzten 10 Jahre zählen....alles kündigen was zu kündigen ist...eine Mitgliedschaft beim VDK ist immer sinnvoll...mit Pflegedienst wäre es nciht gegangen ....welche Pflegestufe hat sie denn


Miamo

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Bitte, bitte bloß keine Schenkungen. Diese werden auf viele Jahre nachverfolgt und letztendlich nicht anerkannt, gerade wenn der Schenkende zum Pflegefall wird. Da findest du aber auch viel bei Google. Letztendlich muss alles, was nicht mehr benötigt wird, schnellstmöglich gekündigt und aufgelöst werden, und wenn die Erträge nicht für die Finanzierung des Platzes reichen, wird geschaut, inwieweit ihr das finanziell tragen könnt. Wichtig ist hier das Einkommen, also die Rente und die Pflegestufe. Bezüglich der Sterbeversicherung kann ich dir nichts sagen, das sollten jedoch KK, Versicherung oder das Heim beantworten können.


peekaboo

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Das mit den 100.000 € mindestens stimmt. Ehegatten Unterhalt wird nicht angerechnet. Wir haben mit dem Sozialamt gesprochen, die Sterbeversicherung müssen wir nicht auflösen. Auch haben wir bereits geklärt, dass wir für die Wohnungsauflösung Geld benötigen. Dieses durften wir auch einbehalten, müssen aber innerhalb von drei Monaten eine Rechnung für die Auflösung vorlegen. Die drei Monatsgehälter Kündigungsfrist beziehungsweise die Miete hierfür wird auch vom Sozialamt übernommen. Ansonsten mussten wir alles offen legen oder auch kündigen. Wichtig ist: habt ihr eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung? Seid ihr auf dem Konto bei der Bank eure Mutter eingetragen? Also dies ist natürlich alles nachdem das Sparbuch (falls vorhanden) aufgebraucht worden. Zusätzlich bekommt sie circa 125 € Taschengeld monatlich vom Sozialamt. LG und viel Erfolg Peekaboo


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Ich vermute mal, das Deine Schwiegermutter nicht eingeplant hat, ins Pflegeheim zu kommen, als sie die Lebensversicherung für ihre Beerdigung abschloß. Wäre ja auch ohne Pflegeheim gut gegangen. Ich weiß die Freibeträge jetzt nicht, finde aber die Idee anwaltliche Beratung zu nehmen nicht schlecht. UND die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht müsste jetzt spätestens auch geklärt werden. Im November ist meine Tante gestorben, mein Vater war ihr gesetzlicher Vertreter, aber plötzlich tauchte doch noch ein Konto auf, auf das er nicht zugreifen konnte bzw. auflösen konnte. Er wurde erst später gesetzlicher Betreuer und das Konto war irgendwie blockiert. Meine Tante war sehr lange im Pflegeheim und musste alles damals aufgeben, das ist ja jetzt zum Glück etwas anders. Wir konnten jedoch etwas Geld "retten", in dem ich es verwahren konnte. Dadurch konnten wir dann zumindest weite Teile der Kosten abdecken.


Brummelmama

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Genau, planenkann man so etwas ja auch nicht. Sie hat Pflegestufe 2 soweit mir bekannt ist. Letztlich gibt es eine Vorsorgevollmacht - es gibt mehrere Kinder. Ihr habt mir mit den Antworten schon ganz gut geholfen.


peekaboo

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Und wir schon gesagt die Bankvollmachten. Bei der Vorsorgevollmacht und auch bei der Patientenverfügung 2 Leute eintragen lassen... es sollten auch welche sein, die bereit wären die Wünsche der Person auszuführen. Glaube mir das ist nicht leicht, wenn es darum geht b man Lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen soll, weil es die Mutter/Vater gewollt hat. Viel Glück Euch.


Ellert

Antwort auf Beitrag von peekaboo

denn dann kann sie manche Dinge nichtmehr entscheiden...


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Ich vermute mal, das Deine Schwiegermutter nicht eingeplant hat, ins Pflegeheim zu kommen, als sie die Lebensversicherung für ihre Beerdigung abschloß. Wäre ja auch ohne Pflegeheim gut gegangen. Ich weiß die Freibeträge jetzt nicht, finde aber die Idee anwaltliche Beratung zu nehmen nicht schlecht. UND die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht müsste jetzt spätestens auch geklärt werden. Im November ist meine Tante gestorben, mein Vater war ihr gesetzlicher Vertreter, aber plötzlich tauchte doch noch ein Konto auf, auf das er nicht zugreifen konnte bzw. auflösen konnte. Er wurde erst später gesetzlicher Betreuer und das Konto war irgendwie blockiert. Meine Tante war sehr lange im Pflegeheim und musste alles damals aufgeben, das ist ja jetzt zum Glück etwas anders. Wir konnten jedoch etwas Geld "retten", in dem ich es verwahren konnte. Dadurch konnten wir dann zumindest weite Teile der Kosten abdecken.


Pamo

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Die Lebensversicherung als Bestattungsvorsorge ist vollkommen in Ordnung - so lange die unwiderruflich an einen Bestatter oder die Bestattungstreuhand abgetreten wird. Dann wird die aus dem Schonvermögen rausgerechnet, kann also noch zusätzlich zum Schonvermögen "behalten" werden. Frag bitte einfach beim zuständigen Sozialamt nach, wie hoch die Bestattungsvorsorge höchstens sein darf - das wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Du kannst dich an einem angemessenen Betrag von 5.000 bis 7.000 € orientieren. Schenkungen *jetzt* sind definitiv keine gute Idee. Diese werden 10 Jahre zurück verfolgt und können zurück gefordert werden. Wenn die Schwiegermutter sich durch Schenkungen vorsätzlich arm macht, dann hat sie keinen Sozialhilfeanspruch. Mal ganz davon abgesehen, dass bei strategischen Schenkungen kurz vor Heimaufnahme beim Sachbearbeiter im Sozialamt alle Alarmglocken losgehen und insgesamt noch genauer hingesehen wird als bei den Durchschnittsfällen.


kirshinka

Antwort auf Beitrag von Brummelmama

100.000 waren es bei uns damals (2014) definitiv nicht! Da war die Grenze wesentlich tiefer Gelegen. Mein Vater konnte mit seiner Rente und Pflegestufe gerade so das Heim bezahlen. 120€ Taschengeld blieben da auch nicht mehr. Auch die Wohnungsauflösung hat uns keiner erstattet - im Gegenteil konnte ich das noch nicht mal von der Steuer absetzen. Man ist halt echt immer der depp wenn man selbst vorsorgt... Also erkundigt euch.


Pamo

Antwort auf Beitrag von kirshinka

Es gab zum 01.01.2020 eine Erhöhung der Einkommensgrenze auf 100.000€. Vorher war es wesentlich weniger.