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Geschrieben von yorokobi am 07.05.2011, 9:31 Uhr

Indemnität

Frage (weiß es wirklich nicht): WO hat sie denn die Äußerung genau gemacht? Laut Wiki bezieht sich die Indemnität nur auf Äußerungen, die IM PARLAMENT bzw. den AUSSCHÜSSEN gemacht wurden.
Man sollte annehmen, dass ein Richter sich damit auskennt, oder? KÖNNTE sie nun also theoretisch belangt werden oder nicht


LG yorokobi

 
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