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Geschrieben von roxithro am 17.04.2014, 17:19 Uhr

Impfen

Wie alt ist deine Tochter?

Die Hep B Impfung zählt nur bei Säuglingen und Kindern ( hier gilt wahrscheinlich das 18 . Lebensjahr ) als Schutzimpfung, die von den KK erstattet werden muss.
Eine Hep A Impfung zählt nicht zu den Schutzimpfungen, muss also von den KK nicht erstattet werden , es sei denn deine Tochter arbeitet z.B. In einem Krankenhaus ( erhöhte Infektionsgefahr ) oder in einem KiGa.

Im Zweifelsfall bei der Krankenkasse nachfragen,

LG rox

 
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