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Geschrieben von Benedikte am 28.03.2004, 10:35 Uhr

ichh glaube es jeden Tag mehr

nach dem, was die Zeitungen berichten. Zum einen hat die Frau ihn ja nicht angezeigt- die Sache ist ja bei einer TÜ herausgekommen. Und bei so Offizialdelikten muss natürlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden- das konnte die FRau überhaupt nicht verhindern. Dann hat der anwalt von T. ja seine Einlassungen zur Sache laufend nachgebessert- inzwischen gibt er ja " sexuelle" Handlungen seines Mandanten zu. am meisten überzeugt mich aber die Tatsache, dass die STA das Ermittlungsverfahren nicht niederschlagen will, sondern ein Hauptverfahren eröffnen will. Die Strafprozessordnung verlangt ja, dass in diesem Fall ziemlich eindeutige Beweise für eine Verurteilung vorleigen müssen, so dass eine Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist.Warten wir es ab.

benedikte

 
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