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Geschrieben von Pamo am 24.07.2014, 12:32 Uhr

ich war einfach stur...

Ja, du das ist ja mal interessant. Denn man muss ja eine Namenserklärung abgeben, wenn das erste Kind geboren ist, ergo festlegen wie der Familienname lautet - auch wenn beide Partner ihren Geburtsnamen behalten. Und dazu gab es allerhand unterschiedliche Rechtsprechung, wenn die Eltern sich bei dieser Namenserklärung nicht einigen konnten:
- Der Standesbeamte legte anfangs einfach den Nachnamen des Mannes als Familiennamen fest.
- Dann kam die Zeit, wo nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurde, bspw. eine Münze werfen

Wie schaut es denn derzeit aus? Was passiert, wenn ein Paar mit Kind heiratet und keine Namenserklärung abgibt?

 
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