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Geschrieben von marit am 18.04.2005, 12:14 Uhr

Ich lese und staune ...

Also ich sehe das so: natürlich muß man Kinder zu Öffentlichen Veranstaltungen mitnehmen (sei es nun ein Restaurant oder ein Konzert, eine Bahnfahrt oder was auch immer), aber man hat auch die Pflicht, so halbwegs einzuschätzen, ob das Kind dieser Situation schon gewachsen ist (also nicht unbedingt mit einem einjährigen Kind ins Kino). Aber ein Kind vom privaten Raum in die Gesellschaft einführen, heißt eben auch, daß das Kind in diesem Raum die Regeln dieser Veranstaltung kennenlernen wird. Und das geschieht eben entweder so, daß die Eltern es allmählich darauf vorbereiten und in gewissen Grenzen auch für ein wenig Ablenkung sorgen (das ist sicher besser fürs Kind), Oder es geschieht eben so, daß die Menschen in der Umgebung des Kindes dann auch mal das recht haben, etwas zu dem Kind zu sagen, oder es auch mal zurechtzuweisen. Denn ein Kind so einer Öffentlichkeit auszusetzen, muß immer auch heißen, daß man es für starkt genug hält, das auszuhalten, daß sich auch mal wer über unangebrachtes Verhalten aufregt. Bei einem klassischen Konzert, das ist in unserer Kultur eben so, will man sich ganz in die Musik versenken- da wird schon jemand, der sich erkältet da hineinwagt und ab und an hüstelt als Störfaktor betrachtet. Und Eine Person die stört, stört eben ALLE, die in Ruhe hören wollen- deshalb sollte man z.b.in so eine Situation ein Kind wirklich nur dann mitnehmen, wenn es wirklich stillsitzen kann. Bei einer Bahnfahrt ist die Situation eine andere. Natürlich ist es da ok, wenn das Kind andere Fahrgäste anspricht, ein wenig herumläuft und seine Matchboxautos auf dem Nebensitz sortiert. es ist aber NICHT in Ordnung, wenn es ununterbrochen den Aschenbecher auf- und zuklappt oder mit den Beinen ständig auf dem Vordersitz herumtrommelt. Da müssen es die ELtern, wenn sie selbst nichts dagegegn unternehmen eben aushalten, daß auch mal einer der betroffenen Fahrgäste etwas dazu sagt. Es ist einfach ein Interessenkonflikt, und bei solchen entscheidet die Interessenmehrheit. Das eben müssen Kinder nach und nach lernen. Es kann nicht sein, daß alle Menschen in einem Zugabteil sich ruhig verhalten müssen, weil einer schlafen möchte. Es kann aber auch nicht sein, daß einer Rabatz macht, wenn alle anderen ihre Ruhe wollen.

Es geht gar nicht darum, solche Situationen mit Kindern zu meiden, bei denen klart ist, daß sie das erst allmählich lernen, ganz im gegenteil. Es geht nur darum anzuerkennen, daß wenn ich mein Kind in die Öffentlichkeit bringe, ich damit in dem Moment dieser Öffentlichkeit das Recht einräume, mein Kind mitzuerziehen.

 
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