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von MartaHH  am 30.08.2011, 12:01 Uhr

ich habe ein deja-vu ! - ach so....

jetzt hab ich auch mal nachgelesen.
"Warum wir sie gewählt haben? Die wurde uns empfohlen, ich rief sie an .."

Ich dachte, sie sei schon vorher eine Freundin gewesen, die dann Unterricht erteilt. Ihr kanntet sie vorher also nicht...

Nun, wenn eine Klavierlehrerin mit Kunden, die sich im Laufe der Zeit zu befreundeten Kunden entwickeln (das ist bei uns auch der Fall, dass wir inzwischen befreundet sind und z.B. zusammen Feste feiern) Sonderkonditionen vereinbaren soll, dann wird sie über kurz oder lang pleite gehen.
Nein, in dem Fall denke ich noch weniger, dass du Geld zurückfordern kannst. Da muss man scharf Privates vom Geschäftlichen trennen, wenn man das denn kann...

 
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