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von jamelek  am 04.09.2011, 20:28 Uhr

ich brauche Harry Potter!!!

Vielleicht hat sie ja die Wohnung vom Vormieter, sprich im gegebenen Zustand vertraglich übernommen? Dann ist sie durchaus in der Verpflichtung. Oder, ihr gehört die Wohnung.

Manche Teppichkleister sind wasserlöslich, sprich der gesamte Bodenbelag muss komplett eingeweicht werden. Einfach mal an einer Ecke ausprobieren. Ansonsten hilft wohl nur der Spachtel.

LG Jamelek

 
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