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Geschrieben von Frosch am 23.03.2005, 13:42 Uhr

Hmmm...

Hallo!

Aber eine Morphiumspritze wäre doch "aktive" Sterbehilfe, während das Verhungernlassen "passive" Sterbehilfe ist? Gibts da irgendwelche juristischen Unterschiede?!
Übrigens wurde meiner Mutter im Hospiz immer ewas zu trinken angeboten (trotz Infusion), damit die Zunge nicht so trocken wird.
es ist gräßlich, jemanden verdursten zu lassen. Auch wenn diese Frau nicht viel mitbekommt (?), ist DAS für mich kein Sterben in Würde.

LG Antje

 
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