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Geschrieben von shinead am 01.05.2011, 20:55 Uhr

Hallo, jemand Ahnung von Vermieterrecht

Grunsätzlich haftet der Verursacher, also der "Freund". Den könnte man dann auch z.B. wg. Sachbeschädigung anzeigen.

Rückt die Mieterin aber z.B nicht mit den entsprechenden Daten raus, steht sie in der Haftung.

 
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