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Geschrieben von Ralph am 01.12.2004, 8:09 Uhr

Glatte Aufforderung zum Vertragsbruch...

Hallo Carmen,

nun mal ganz formell: Werft doch bitte einmal einen Blick in Eurem Mietvertrag. Wenn Ihr nicht einen völlig individuell und abweichenden Mietvertrag habt, dann wette ich meine Weisheitszähne (*gg*), daß die Miete am ANFANG des Monats fällig wird, in der Regel "... am 3. Werktag...".

Wenn das so ist, dann seid Ihr rechtlich verpflichtet, den Mietzins Anfang des Monats zu zahlen, sie ist schlichtweg fällig. Der Vermieter MUß Euch gar nichts erlauben, im gegenteil, er kann, wie Ihr auch, auf Vertragserfüllung pochen.! Die Äußerung der Amtsleiterin ist nichts anderes als die Aufforderung zum Vertragsbruch, und das ist unzulässig!

Maßnahme: Mietvertrag schnappen und hingehen. telefonieren bringt in solchen Fällen herzlich wenig. Ich habe Dir gepostet, welche Geschütze jetzt evtl. aufzufahren sind. Scheut Euch nicht vor gericht zu gehen (Verwaltungsgericht ist zuständig)!

Viel Glück
Ralph/Snoopy

 
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