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Geschrieben von Sille74 am 27.08.2015, 11:23 Uhr

Gezielte Schüsse, Schlagstöcke?

Nein, Poebeleien sicher im absoluten Regelfall nicht. Gewalt gegen Sachen und v.a. Personen, Brandstiftung, womoeglivh auch verbunden mit Gefahr fuer Leib oder Leben etc. evtl. schon. Ich finde schon auch, dass unser (Versammlungs)Recht und noch mehr die (rechtsfortbildende) Rechtsprechung in diesem Bereich das staatliche Gewaltmonopol zu stark beschnitten haben. Der Spielraum fuer ein etwas "robusteres Eingreifen" ist m.E. viel zu klein geworden. Gerade ein demokratischer Rechtsstaat muss doch auch eine gewisse Wenrhaftigkeit zeigen können gegenüber seinen Feinden, sonst verliert er das Vertrauen bei den "anstaendigen" Buergern und vollends den Respekt bei jenen, die ihm feindselig gegenüber stehen. Und das ist m.E. fatal, und in diese Richtung geht es aber so langsam schon. Das soll ja jetzt nicht heissen, dass die Staatsgewalt hemmungslos um sich pruegeln soll/darf und die Schusswaffe allzu locker sitzen darf. Natürlich muss im Rechtsstaat immer eine Verhaeltnismaessigkeispruefung und Abwaegung erfolgen. Dabei muss man aber nicht unbedingt zum derzeit eher "laschen" Ergebnis kommen, um noch innerhalb der Verfassung zu liegen. Es geht ja immer um eine Abwaegung verschiedener (Grund)Rechte untereinander.

 
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