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Geschrieben von Benedikte am 22.08.2014, 10:19 Uhr

gerade dann

kannst Du als Aussenstehender nichts machen, wen die betroffenen absolut geschaeftsfaehig und klar sind im Kopf, dann darf man ihnen und kann man ihnen wenig aufzwingen

fliesst aus dem Grundrecht der sog. allgemeinen Handlungsfreiheit. Man kann machen, was man will bis man die rechte Dritter geafehrdet. Und das dauert.......

 
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