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von DecafLofat  am 27.03.2015, 15:26 Uhr

genausowenig wie der glaube irgendwas rechtfertigen sollen dürfte, sollte eine krankheit

als "grund" für ein unerwünschtes verhalten herhalten dürfen.
wir sind mit dieser geschichte mal wieder auf dem besten weg, dass psychische erkrankungen weiterhin als stigma angesehen werden.
daher wäre ich auch nciht für mildernde umstände bei solcherlei ausgeführten taten, wie es i d rechtsprechung ja durchaus üblich ist.

und zu deiner ausgangsfrage:
schwierig. wer in verantwortungsvollen berufen arbeitet, bei dem hat m E auch der arbeitgeber eine gewisse fürsorgepflicht nicht nur dem mitarbeiter, sionder auch den kunden gegenüber. und es wäre wohl erst mal da anzusetzen, da seiner pflicht auch gerecht zu werden, und z B piloten mit entsprechenden auffälligkeiten nicht für flugtauglich zu erklären. oder wie willd er LH chef nun erklären, dass der pilot flugtauglich war (was er gestern kun tat) und heute kommt der SIC vermerk auf der pilotenakte an die öffentlichkeit?

 
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