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Geschrieben von Butterflocke am 04.10.2011, 21:44 Uhr

genau weiß ich es zwar nicht, aber ich denke schon!

...in unserer Wohnung lag auch nur Estrich.

Im Mietvertrag steht, dass man die Wohnung genau so verlassen muss, wie man sie übernommen hat, also: Fußboden muss wieder raus bei Auszug!

Da es sich in unserem Fall um eine Wohnbaugesellschaft handelt, nehme ich stark an, dass sie wissen, was sie tun (dürfen).

Wäre ich Vermieter, würde ich es nicht anders tun. Andernfalls ärgert man sich wahrscheinlich ZU oft schwarz.....

LG

 
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