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Geschrieben von Ralph am 18.11.2004, 8:24 Uhr

Ganz klarer Fall!

Hi Diana,

Euer Mietvertrag ist bindend, und zwar für BEIDE Seiten. Ihr seid verpflichtet, ab 01.02.2005 den Mietzins zu entrichten (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist), und der Vermieter hat Euch ab 01.02.2005 die Wohnung zu überlassen. WIE er das anstellt, ist seine ganz alleinige Angelegenheit.
Ihr habt mit den Vormietern nichts "auszumachen", denn die sind nicht Eure Vertragspartner.
In Eurem Mietvertrag steht der 01.02.2005 als Mietbeginn, und den hat der Vermieter unterschrieben. Nachträgliche einseitige Abänderungen bedürfen Eurer Zustimmung, da kann er nicht mal eben "Datum verschieben".

Ich würde drei Dinge machen. Erstens würde ich informell die Vormieter darauf hinweisen, daß Ihr darauf besteht, ab 01.02.2005 uneingeschränkt über die Wohnung verfügen zu können. Es ist deren problem, wo sie abbleiben, ggf. müssen die ihren Bauunternehmer in die Pflicht nehemen.
Zweitens Euren Vermieter schriftlich über die sich ankündigende Situation in kenntnis setzen und außerdem unmißverständlich ankündigen, daß Ihr ab 01.02.2005 einen gü+ltigen vertrag habt und auf Einhaltung besteht.
Drittens schon mal einem Mieterverein beitreten. Bei diesem Vermieter scheint Ärger vorprogrammiert, und spätestens ab Mitte Januar, wenn Ihr absehen könnt, daß die Vormieter nicht ausziehen, werdet Ihr einen guten Anwalt für Mietrecht benötigen.

Achso, für sämtliche Kosten, die Euch ggf. ab 01.02.2005 wegen Hotel/anderen Wohnraum, zusätzlichem Umzug etc. entstehen, muß dann der Vermieter aufkommen, aber klärt das unbedingt vorher bei einem Anwalt.

Der Vermieter ist ein Kasper!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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