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von Leena  am 21.11.2014, 12:22 Uhr

Freiberuflich arbeiten - Frage

Nein, verboten ist es ja nun nicht, es kommt ja natürlich immer auch den Einzelfall an - und da kommt es durchaus vor.

Jemand ist als Netzwerkadministrator in einer Redaktion angestellt und schreibt nebenberuflich / freiberuflich Rezensionen, was nicht zu seiner originären AN-Tätigkeit gehört. Jemand ist Beamter und hält zusätzlich nebenberuflich Vorträge für den AG, außerhalb der Arbeitszeit und neben seiner eigentlichen Beamtentätigkeit, seiner Stelle etc. Was weiß ich, mir fallen viele Beispiele ein, die ich kenne...

Klar, wenn jemand bisher mit 100% seiner Arbeitszeit Vertreter einer bestimmten Firma war und dann wird die Arbeitszeit auf 50% reduziert und er macht "nebenberuflich" dann auf eigene Rechnung das, was er sonst in den anderen 50% als AN gemacht hat... da wird ganz schnell die RV etc. kommen. :-)

 
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