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Geschrieben von Hase67 am 20.11.2014, 20:53 Uhr

Freiberuflich arbeiten - Frage

Die IHK hat in der Regel auch eine Existenzgründungsberatung, außerdem haben viele größere Städte eine Anlaufstelle für "Frau und Beruf", die können in solchen Dingen auch beraten.

Wenn du für deinen Arbeitgeber freiberuflich tätig sein willst, muss das meines Wissens aber ein anderes Arbeitsgebiet sein als in deinem Angestelltenverhältnis, weil es sonst nach Scheinselbständigkeit "riecht". Das hieße letztendlich auch, dass du nicht nur deinen Arbeitgeber als Auftraggeber haben solltest, zumindest nicht dauerhaft.

Als Freiberufler musst du dich auf jeden Fall beim Finanzamt anmelden, gewerbesteuerpflichtig bist du dann nicht. Es gibt aber Bestimmungen darüber, was als freiberufliche Tätigkeit deklariert werden darf und was nicht - das kann dir aber auch die Existenzgründungsberatung sagen. Bei der Anmeldung als Freiberufler füllst du einen Fragebogen aus, in dem du angibst, mit welchem Gewinn du rechnest. Daraus berechnet sich dann die Höhe deiner Einkommenssteuervorauszahlung, die du vierteljährlich leisten musst.

Je nach Höhe deiner Einnahmen wirst du evtl. auch umsatzsteuerpflichtig, dann musst du Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Das hat aber auch den Vorteil, dass du in dem Fall die Mehrwertsteuer in Zusammenhang mit Anschaffungen, die du für deine Freiberuflichkeit machen musst, abziehen kannst, d. h., du bezahlst für diese Arbeitsmittel im Prinzip nur den Netto-Preis.

LG

Nicole

 
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