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Geschrieben von Katrin74 am 27.02.2006, 10:09 Uhr

Frage an die Rechtsexperten

Hallo,

diesen Auszug habe ich bei der Süddeutschen gefunden.

Wichtiger Tipp für Narren: Maskiert dürfen sie nur dann hinters Lenkrad, wenn Pappnase oder Gummiohren ihre Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen.

Während nach Angaben des Automobilclub von Deutschland (AvD) eine Pappnase meist noch erlaubt ist, sind beispielsweise Augenklappen und Vollmasken tabu.

Wer diese Regeln missachte, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit laut AvD zudem der Verlust des Kaskoschutzes.

Vermummungsverbot aufgehoben
An den närrischen Tagen stellt das Tragen einer Maske kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist.

„Ab dem Aschermittwoch gilt wieder: Maske ab“, erklärt der Autoclub. Wer dann noch mit einer Maske „geblitzt“ werde, habe für den Fall, dass er überführt werde, mit höheren Strafen zu rechnen, da ihm eventuell Vorsatz unterstellt werde.

Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, dass die Polizei erfahrungsgemäß zur Fastnachtszeit intensiver als sonst die Autofahrer kontrolliert. Keinerlei Pardon würden Verkehrspolizisten verständlicherweise bei Alkohol- und Drogenmissbrauch hinterm Steuer kennen.

Auch „einfache“ Ordnungswidrigkeiten wie Parken im eingeschränkten Halteverbot gingen in aller Regel nicht als närrisches Treiben durch.

Gruss
Katrin

 
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