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Geschrieben von sterntaler am 06.01.2004, 18:25 Uhr

es gibt das sprichwort,...

wer schreit hat unrecht! ;o))
liebe winnie-puh,
WIR SIND HIER ALLE NICHT TAUB! :o)
so und nun zu deinem so irre tollen beitrag:

liebe winnie-puh, kleine denksportaufgabe für dich! ;o)
wie kann es denn sein, dass eine alleinerziehende mutter eines kleinkindes 1/3 des gesamten(!) ihr zur verfügung stehenden monatlichen bugets, also incl. UVG und KG nur für einen kindergartenganztagesplatz aubringen muß???? und das alles ohne staatliche subventionierung, da sie genau 42€(!) über dem sozialhilfesatz liegt????? hmmmm...? ich frag mich allen ernstes, wo sie da zuviel verdient, wird jedoch abgezockt als wenn sie chef eines etablierten gut funktionierenden betriebes sei?!
im grunde fallen also UVG und KG wieder dem staat in die hände zurück, da damit der kindergartenbetrag monatlich finanziert wird! wo bitteschön ist da die logik und die gerechtigkeit??

diese beitragsrechnerei gilt für alle(!) gruppen, ob alleinerziehend, verheiratet, verwitwet oder ausländer bzw asylbewerber. mit anderen worten, ein verheiratetes ehepaar und dazu noch doppelverdiener, zahlt genausoviel kindergartenbeiträge, wie ein elter,(neudeutsch für alleinerziehender teil) der zudem noch alles andere irgendwie alleine(!) finanzieren muß!kommt auf die einkommensgrenze(!) nicht höchststand an, das hast du somit ganz richtig erkannt!

hier im norden der republik gilt für eine bezuschussung folgendes zu beachten:
Quelle:" ermitteln sie ihr nettoeinkommen (einschließlich wohngeld, kindergeld, usw.). ziehen sie von ihrem nettoeinkommen ihre unterkunftskosten (ohne heizung) ab, begrenzt auf folgende höchstbeträge: z.b 2 personen dürfen max. 499€ , 3 pers. 557€ usw miete zahlen, der verbleibende rest wird an den kindergartenbetrag angerechnet! man hat dabei leider nur eine klitzkleine wichtige kleinigkeit vergessen; dass es nicht NUR bei der miete bleibt, sondern auch strom, heizung, versicherung, telefon, gez und natürlich auch noch was zum beißen übrig bleiben muß! ;o))

ein weiteres problem ist, dass man heutzutage nicht immer eine günstige wohnung auf anhieb findet! anders hingegen sieht es hier aus, wenn man seinen lebensunterhalt aus mitteln des bundessozialhilfe- oder asylbewerberleistungsgesetztes bestreitet, denn dann liegen die vorraussetzungen für eine 100% beitragsermäßigung, sprich vollständige befreiung vor!

wie bitteschön können mich also 42€, die monatlich ZUVIEL in meinem geldbeutel sind reich machen??

schönen abend noch allen
sterntaler

 
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