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Geschrieben von Benedikte am 20.03.2004, 16:33 Uhr

erstens und zweitens

Also- wenn Du genau weisst, dass jemand widerrechtlich Sozialleistungen beantragt, weil er über Einkünfte verfügt- dann teile das dem Amt mit. Das kannst Du auch anonym machen- die meisten fliegen auf di Art und Weise auf.anederserseits solltest Du da auch genaues positives Wissen haben- vielleicth eollte er ja nur übersetzen oder beistand leisten.

Und die andere Sache ist:Anspruch auf Sozialleistungen haben Bedürftige. Wer Vermögen hat, ist nicht bedürftig.Und Du hast die pflicht, Dich zuerst selber zu versorgen und alles auszugeben bis auf das sog. Schonvermögen, bevor Du Staatsknete siehst

Ich war mal auf dem Sozialamt, und da hatten wir eine FRau im leistungsbezug, die dann 80.000 DM erbte.Wir haben sofort die Sozialhilfe gestoppt- mit dem gleichen Hinweis, den Du erhalten hast. Sie hat die Ernschaft dann innerhalb eines MOnats " durchgebracht" udn anschließend weiter Sozialhife bezogen. Natürlich hat keiner geglaibt, dass sie das Geld komplett ausgegeben hat- aber Du konntest es ihr nicht nachweisen, dass sie es gebunkert hatte. Von daher weisst Du, was Du tun musst.
Und wegen der Sozialhilfe für die faule NAchbarin: derzeit ist ja in Überlegung der politiker, Arbeitsscheuen die Sozialhilfe zu kürzen. Aber Abeitsscheue ist echt schwer zu beweiesen- vielleicht hat sie keine Kinderbetruung, ist krank- oder findet einfach keine Arbeit. So jemand dann duch Streichen der Stütze zu bestrafen, wäre auch nciht recht- und wir alle können nicht in Menschen r3eingucken. Wobei ich deine Empfindungen echt teile- wenn ich sehe, was ich an Steuern und so abdrücken muss und wer sich das einsackt, weil er selber nicht schaffen geht, dann packt mich auch die Wut. Aber man muss eben aufpassen, nicht das Kind mit dem abde auszuschütten.
Benedikte

 
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