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Geschrieben von like am 17.09.2011, 18:50 Uhr

Ergänzung

zu dem, was dir die anderen schon geschrieben haben.
Kein Hundehalter hat die Pflicht, sein Grundstück einzuzäunen.
Wenn der Hund nichts Schlimmeres anstellt, als mal Knochen in einem fremden Garten zu vergraben (sofern er das wirklich war - hat ihn jemand beobachtet?), wirst du da auch bei Polizei oder Ordnungsamt überhaupt nichts bewirken können.

 
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