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Geschrieben von Einstein-Mama am 20.10.2011, 16:57 Uhr

Erbfrage..

ich gehe davon aus, die volljährige tochter ist nicht die tochter der ehefrau.
wenn beiden das konto gehört, würde wohl die tochter die hälfte von der hälfte zustehen (denk ich mal).
alle konten auf den namen des verstorbenen werden zum todestag zunächst "eingefroren" ehe das alles durchgewurschtelt ist.

 
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